ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON IDEXX DEUTSCHLAND („AGB”) Ausgabe 2018
FÜR ALLE PRODUKTVERKÄUFE DURCH DIE DEUTSCHEN MIT DER IDEXX EUROPE B.V. VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, INSBESONDERE DER IDEXX GMBH, DER VET MED LABOR GMBH, DER OPTI MEDICAL SYSTEMS GMBH UND DER IDEXX HOLDING GMBH, NACHFOLGEND: „IDEXX” oder „wir” oder „uns”, GELTEN AUSSCHLIEßLICH DIESE AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. In diesen AGB bezieht sich der Begriff „Käufer” auf einen Käufer oder Lizenznehmer von IDEXX-Produkten.
Sollte IDEXX dem Käufer gesonderte Bedingungen (wie beispielsweise eine Gewährleistung oder Softwarelizenz) für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung in Verbindung mit dem ersten Produkterwerb des Käufers (oder dem Lizenzerwerb in Bezug auf Software) als Bestandteil eines Auftragsformulars, einer Quittung oder einer Gebrauchsanleitung, Anweisung, einem Leistungsverzeichnis oder einer ähnlichen produktbegleitenden Dokumentation mitteilen, dann regeln und ersetzen diese gesonderten Bedingungen (wie beispielsweise eine eingeschränkte Gewährleistung bzw. Softwarelizenz), die IDEXX in Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung ausgibt, diese AGB für dieses Produkt bzw. diese Dienstleistung. Ansonsten gelten diese AGB (wie beispielsweise die nachstehend aufgeführten Gewährleistungs- bzw. Softwarelizenz-bedingungen) für Produkte und Dienstleistungen, die im Rahmen dieser AGB verkauft oder lizenziert werden.
§ 1: Gesamte Vereinbarung
Diese AGB stellen, zusammen mit anderen Unterlagen, auf die hierin Bezug genommen wird, und des Vertrags, in den diese AGBs einbezogen wurden, die gesamte Vereinbarung zwischen IDEXX und dem Käufer in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen Absprachen oder älteren schriftlichen Geschäftsbedingungen von IDEXX. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Bestimmungen in den Auftrags- oder sonstigen Dokumenten des Käufers werden nicht Bestandteil des Vertrags zwischen IDEXX und dem Käufer oder dieser AGB, und IDEXX weist hiermit entsprechende Bestimmungen des Käufers ausdrücklich zurück.
§ 2: Angebote
Angebote von IDEXX sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Angebote haben eine Gültigkeit von sechzig (60) Tagen nach dem Ausstellungsdatum, es sei denn, sie werden zu einem früheren Zeitpunkt (vor der Annahme durch den Käufer) durch IDEXX in einer Benachrichtigung an den Käufer wirksam widerrufen oder enthalten selbst Beschränkungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit.
§ 3: Aufträge
3.1 Der Käufer kann seine Aufträge bei einem Vertriebspartner von IDEXX oder beim Kundendienst von IDEXX telefonisch, via Fax, auf dem Postweg, oder ggf. per E-Mail platzieren. Aufträge bedürfen der Annahme durch IDEXX.
3.2 Die jeweils geltenden Mindestbestellmengen sind auf dem Auftragsformular von IDEXX angegeben oder werden gegebenenfalls in anderer Form veröffentlicht. Aufträge unterliegen möglicherweise Versand- oder Bearbeitungsgebühren; soweit zutreffend, werden diese Gebühren bei Rechnungsstellung zum Rechnungsbetrag addiert.
3.3 Von IDEXX bestätigte Bestellungen sind verbindliche Verträge. Eine Stornierung eines Vertrags durch den Käufer wird erst mit der Zustimmung von IDEXX wirksam. Es obliegt dem freien Ermessen von IDEXX, ob IDEXX der Stornierung zustimmt. Wenn IDEXX der Stornierung zustimmt, bleibt der Käufer uns gegenüber zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises abzüglich ersparter Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung verpflichtet. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder nur ein solcher, der wesentlich niedriger als der volle vereinbarte Preis abzüglich ersparter Aufwendungen ist.
§ 4: Preisgestaltung
4.1 Preise sind dem Auftragsformular von IDEXX zu entnehmen oder werden gegebenenfalls in anderer Form veröffentlicht. Unsere aktuellen Preise können Sie auch durch einen Anruf (Kosten zum Ortstarif) beim Kundendienst von IDEXX unter 069-153253290 erfahren. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Transaktionen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verpflichtet sich der Käufer, IDEXX sämtliche für Zwecke der Umsatzsteuer erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören auch die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer und Dokumente zum Nachweis einer etwaigen Steuerbefreiung.
4.2 Wenn ein Auftrag zukünftige, erbetene Liefertermine enthält, bedeutet eine Teillieferung zu einem gewünschten Liefertermin nicht gleichzeitig, dass derselbe Preis für zukünftige, erbetene Liefertermine gilt und IDEXX ist befugt, Preise entsprechend anzupassen. Eventuelle Preiserhöhungen wird IDEXX dem Käufer unverzüglich mitteilen. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, kostenlos die noch nicht ausgelieferten Teilmengen, für die die Preiserhöhung gilt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung zu stornieren.
§ 5: Versand- und Lagerbedingungen
5.1 Produkte werden, sofern nicht anderweitige Vereinbarungen zwischen IDEXX und dem Käufer bestehen, ab Werk IDEXX (EXW Incoterms 2010) geliefert. Das Eigentum und das Verlustrisiko für die Produkte (Software ausgenommen) gehen mit der Bereitstellung der bestellten Produkte (zur vereinbarten Zeit bzw. im vereinbarten Zeitraum) durch IDEXX zur Abholung durch den Käufer auf den Käufer über. Zur Klarstellung und unbeschadet der Allgemeingültigkeit der Bestimmung über die Lieferung ab Werk wird IDEXX, wenn der Auftrag des Käufers keine anderweitigen Anweisungen enthält, einen Frachtführer bestimmen und den Versand auf Risiko und Kosten des Käufers mit diesem Frachtführer durchführen. IDEXX schließt keine zusätzliche, über die Standardbedingungen des Frachtführers hinausgehende Versicherung ab. Die Versicherungsdeckung kann somit, je nach Fracht, geringer sein als der Wert der Fracht für den Käufer. Sollte der Käufer eine zusätzliche Güterversicherung für eine Lieferung abschließen wollen, kann IDEXX auf Anweisungen des Käufers und auf dessen Kosten eine Versicherung zu den vom Käufer angegebenen Höchstbeträgen abschließen, soweit diese vom Frachtführer angeboten wird.
5.2 Der Transport von Produkten mit bestimmten Temperaturanforderungen erfolgt unter den für sie spezifizierten Bedingungen. Die Lagerung der Produkte nach Erhalt erfolgt entsprechend der Produktdokumentation.
§ 6: Annahme; Geltendmachung von Ansprüchen
Der Käufer muss die Produkte sofort nach Erhalt prüfen und verpflichtet sich, den Kundendienst von IDEXX innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt zunächst telefonisch und anschließend schriftlich über Minderlieferungen, Fehllieferungen oder Mängel zu informieren. Der Käufer wird die Produkte bis zum Erhalt schriftlicher Anweisungen von IDEXX bezüglich der weiteren Handhabung unter den vorgeschriebenen Lagerungsbedingungen sachgerecht aufbewahren. Erfolgt innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Produkte keine Reklamation gegenüber IDEXX durch den Käufer, werden die Produkte mit Ausnahme von verdeckten Mängeln als im Einklang mit diesen AGB angesehen und gelten als unwiderruflich vom Käufer angenommen. Verdeckte Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen; andernfalls gelten die Produkte gemäß § 377 Abs. 3 HGB als genehmigt.
§ 7: Rückgaberecht und Gutschrift
7.1 Alle Prodktverkäufe sind endgültig. IDEXX kann sich nach eigenem Ermessen weigern, Produkte zurückzunehmen, es sei denn, der Käufer hat die Annahme des Produktes im Einklang mit § 6 ordnungsgemäß zurückgewiesen oder das Produkt entspricht nicht den IDEXX-Garantien und Gewährleistungen gemäß § 9. Für jede Produktrückgabe (außer im Falle eines Rückrufs des Produkts durch IDEXX) ist die Genehmigung durch IDEXX in Form einer RGA (Return Goods Authorization) (Rücksendegenehmigung) erforderlich.
7.2 Alle Anträge auf Rückgabe von Produkten müssen vom Käufer an den Kundendienst von IDEXX gerichtet werden. Alle Anträge auf Ausstellung einer RGA müssen die betreffenden Produktinformationen (wie z.B. die Katalognummer, Losnummer/Chargennummer und das Verfallsdatum) sowie Kaufinformationen und/oder die Rechnungsnummer und den Grund für die Rückgabe enthalten.
7.3 Für die folgenden Produkte wird keine RGA vergeben (außer wenn der Käufer die Annahme dieser Produkte ordnungsgemäß im Einklang mit § 6 zurückgewiesen hat oder wenn diese nicht den IDEXX- Garantien und Gewährleistungen gemäß § 9 entsprechen):
- Temperaturempfindliche, gekühlte oder kontrolliert eingefrorene Produkte
- Individuell angepasste oder auf Bestellung hergestellte Produkte
- Veraltete Produkte oder Produkte, die nicht mehr weitergeführt werden
- Abgelaufene Produkte oder Produkte, die die Anforderungen von IDEXX hinsichtlich der Mindestlagerfähigkeit nicht erfüllen (diese Anforderungen können beim Kundendienst von IDEXX erfragt werden).
7.4 Sofern die Garantie/Gewährleistung von IDEXX gemäß § 9 keine anderweitige Regelung enthält, erfolgt für nachstehende Produkte keine Gutschrift:
Produkte, die ohne beiliegendes RGA-Formular oder deutlich außen auf der Rücksendung angebrachte RGA-Nummer zurückgeschickt werden
- Produkte, die nach Ablauf von vierzehn (14) Tagen nach Ausgabe der RGA zurückgegeben werden
- Produkte, die in einem Zustand zurückgegeben werden, der einen Wiederverkauf unmöglich macht. Hierzu gehören z.B. geöffnete oder beschädigte Produkte, Produkte mit nachträglicher Beschriftung auf der Originalverpackung, Produkte, die sich nicht in ihrer Originalverpackung oder nicht in vollständig gefüllten Transportbehältern befinden.
- Produkte, die während der Rücksendung beschädigt wurden. Der Käufer muss sicherstellen, dass die zurückgesandten Produkte eine ausreichende Schutzverpackung haben und somit in einem wiederverkaufsfähigen Zustand bleiben.
7.5 Alle Frachtkosten vom und an den Standort des Käufers gehen zu Lasten des Käufers. Liegt jedoch ein Lieferfehler seitens IDEXX vor oder verweigert der Käufer die Annahme des Produktes ordnungsgemäß im Einklang mit § 6 oder entspricht das Produkt nicht den Garantien/Gewährleistungen von IDEXX nach § 9, kann der Käufer das Produkt (vorbehaltlich der Genehmigung durch IDEXX) auf Kosten von IDEXX über einen benannten Frachtführer zurückschicken.
§ 8: Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlung hat - vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen - 30 Tage netto nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist IDEXX berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wenn sich die Bonität des Käufers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, sofern der Käufer trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
8.2 Sollte der Käufer eine Rechnung nicht fristgemäß zahlen, hat IDEXX einen Anspruch auf Verzugszinsen und Erstattung des Verzugsschadens gemäß § 288 BGB.
8.3 Bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises bleibt die Kaufsache Eigentum von IDEXX (nachfolgend: Vorbehaltsware). Der Käufer hat die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis ist der Käufer nicht berechtigt, Vorbehaltsware ins Ausland zu verbringen. Soweit dem Käufer aufgrund einer Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der Vorbehaltsware ein Schadensersatz zusteht, tritt er diesen in Höhe der offenen Restkaufpreisforderung an uns ab. Nach dem Rücktritt vom Vertrag steht uns die uneingeschränkte Befugnis zu, die Vorbehaltswaren ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu verkaufen oder anderweitig damit zu verfahren bzw. darüber zu verfügen, und der Käufer ist verpflichtet, diese herauszugeben. Bis zu dem Zeitpunkt, wo das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer übergeht, hat der Käufer die Vorbehaltswaren als unser Treuhänder zu halten und dafür zu sorgen, dass die Waren ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert sind. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Beschlagnahmen, Pfändungen, Besitznahmen oder sonstigen Eingriffen, ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Ist die vorgenannte Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Landes, in dessen Bereich die Ware sich befindet, ganz oder teilweise unwirksam, so gilt eine dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist für die Entstehung solcher Rechte und/oder des Eigentumsvorbehalts die Mitwirkung des Käufers notwendig, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte bzw. des Eigentumsvorbehalts erforderlich sind.
§ 9: Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung
9.1 Garantieinhaber: Die Herstellergarantie von IDEXX richtet sich entsprechend dem Wortlaut der jeweiligen Herstellergarantie nur an die unmittelbaren Kunden von uns oder an die Endnutzer neuer Produkte, die der Käufer direkt bei IDEXX, autorisierten Vertriebshändlern oder Wiederverkäufern von IDEXX gekauft hat oder die direkt von diesen für den Käufer lizenziert wurden, nachfolgend: Garantieinhaber. Keine Ansprüche aus der Herstellergarantie haben hingegen Zwischenhändler. Die Produkte und Dienstleistungen von IDEXX sind nur für eine fachgerechte Nutzung durch geschulte Mitarbeiter vorgesehen. Die Herstellergarantie von IDEXX erstreckt sich auf keine weiteren Personen oder Körperschaften außer dem Garantieinhaber.
9.2 IDEXX-Kit-Herstellergarantie: IDEXX sichert den Endnutzern als Garantieinhabern neuer Produkte zu den folgenden Bedingungen zu, IDEXX-Instrumente, IDEXXReagenzien und IDEXX-Kit-Produkte (zusammen „Kits”) ohne zusätzliche Kosten für den Garantieinhaber durch ein neues Produkt zu ersetzen und dieses Produkt auf eigene Kosten dem Garantieinhaber zuzuschicken, wenn die bei Kits angewendeten IDEXX-Tests den von IDEXX herausgegebenen Spezifikationen nicht entsprechen sollten. Ein Garantieanspruch besteht jedoch nur, wenn die Kits unter den von IDEXX angegebenen Bedingungen genutzt und gelagert wurden und normal, sachgemäß und für ihren beabsichtigten Zweck genutzt wurden. Diese Herstellergarantie erstreckt sich bis zum Ende der angegebenen Lagerfähigkeit. Dem Garantieinhaber ist bekannt, dass kein diagnostisches Produkt eine hundertprozentige Genauigkeit garantieren kann. IDEXX garantiert nicht das unterbrechungs- oder fehlerfreie Funktionieren der Kits.
9.3 IDEXX-Ausrüstungs-Herstellergarantie: IDEXX garantiert seinen direkten Kunden als Garantieinhabern zu den folgenden Bedingungen, ihre Instrumente, Analysatoren und Ersatzteile (zusammen „Ausrüstung”) während der Garantiefrist ohne zusätzliche Kosten für den Garantieinhaber und nach eigenem Ermessen von IDEXX entweder mit Hilfe von neuen oder funktionsfähigen gebrauchten Teilen, die in ihrer Leistung den neuen Teilen entsprechen oder diese sogar übertreffen, zu reparieren oder die fehlerhafte Ausrüstung durch ein neues Produkt oder ein funktionsfähiges gebrauchtes Produkt zu ersetzen, das in seiner Funktion einem neuen Produkt gleichkommt oder diesem sogar überlegen ist, und dem Garantieinhaber ein solches Produkt auf Kosten von IDEXX zukommen zu lassen, wenn die Ausrüstung nicht den von IDEXX herausgegebenen Spezifikationen entsprechen sollte. Ein Garantieanspruch besteht jedoch nur, wenn die Ausrüstung gemäß den Angaben von IDEXX genutzt und gelagert wurde und normal, sachgemäß und für ihren beabsichtigten Zweck genutzt wurde. Die Garantie ist befristet für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung von uns an unseren unmittelbaren Vertragspartner oder ab abgeschlossener Installation durch uns. Dem Käufer ist bekannt, dass kein diagnostisches Produkt eine hundertprozentige Genauigkeit garantieren kann. IDEXX garantiert nicht das unterbrechungs- oder fehlerfreie Funktionieren der Ausrüstung. Die Herstellergarantie von IDEXX erstreckt sich nicht auf Verschleißteile oder Kleinmaterialien, wie z.B. Sicherungen, Batterien, Glühbirnen, Kabel, Stromkabel, Adapter, Pipettierhilfen, Kalibratoren, Druckköpfe, Tastaturen, Mäuse, Bänder, Kassetten, CDs oder anderes Zubehör oder Medien sowie Produkte Dritter, wie z.B. Drucker oder nicht von IDEXX stammende Software. Diese werden von IDEXX „as is“, d.h. ohne jegliche Herstellergarantie, bereitgestellt, es sei denn, es bestehen hierüber anderweitige schriftliche Vereinbarungen mit IDEXX. Die Herstellergarantie von IDEXX für Ersatzteile und Produktreparaturen erstreckt sich auf die restliche Dauer der betreffenden Garantiefrist.
9.4 IDEXX-Software-Herstellergarantie: IDEXX garantiert seinen direkten Kunden als Garantieinhabern zu den folgenden Bedingungen, ohne zusätzliche Kosten für den Garantieinhaber alle angemessenen handelsüblichen Maßnahmen zu ergreifen, (i) um Software-Modifizierungen zur Korrektur der Software bereit zu stellen, und zwar in einem Zeitrahmen, der gemäß unserer vernünftigen Einschätzung der Wichtigkeit des Problems angemessen ist und (ii) um periodische Modifizierungen zur Verfügung zu stellen, die IDEXX auch ihren anderen mit Support-Leistungen unterstützten Kunden kostenlos zur Verfügung stellt, wenn eine der zwei neuesten, für den Garantieinhaber lizenzierten Versionen (Releases) der IDEXX-Software (zusammen mit der dazugehörigen Dokumentation, die „Software“) nicht im Wesentlichen entsprechend unseren veröffentlichten Spezifikationen laufen sollte. Die Garantiedauer beträgt 90 Tage gerechnet ab der Zustellung an den unmittelbaren Vertragspartner von IDEXX. Dem Garantieinhaber ist bekannt, dass kein diagnostisches Produkt eine hundertprozentige Genauigkeit garantieren kann. IDEXX garantiert nicht das unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Funktionieren ihrer Software. IDEXX übernimmt keine Herstellergarantie für Produkte Dritter, wie z.B. nicht von IDEXX stammende Software. Diese wird von IDEXX „as is" d.h. ohne jegliche Herstellergarantie bereitgestellt, es sei denn, es bestehen hierüber anderweitige Vereinbarungen mit IDEXX. Die Herstellergarantie von IDEXX für von IDEXX zur Verfügung gestellte Software-Patches, Updates (Aktualisierungen), Upgrades (Weiterentwicklungen), Modifizierungen oder anderweitige Erweiterungen ist auf die ursprüngliche Garantiefrist für die Software begrenzt. Diese beginnt mit der ersten von IDEXX für den unmittelbaren Kunden von IDEXX ausgestellten Lizenz. IDEXX übernimmt keine Herstellergarantie für die Konnektivität der IDEXX-Ausrüstung oder IDEXX-Software mit nicht von IDEXX stammenden Praxis-Management-Systemen oder für das Funktionieren des Austauschs diagnostischer Ergebnisdaten mit nicht von IDEXX stammenden Praxis-Management-Systemen. Wenn der Garantieinhaber über ein Netzwerk verfügt und eine Betriebsstörung auftritt, ist der Garantieinhaber verpflichtet, zunächst den für das Netzwerk zuständigen Anbieter zu kontaktieren, um festzustellen, ob das Problem auf Netzwerkproblemen beruht, und erst dann den Software-Support von IDEXX in Anspruch zu nehmen. Die Herstellergarantie von IDEXX hinsichtlich der zur Fehlerbehebung erforderlichen Software-Modifizierungen erstreckt sich auf die restliche Dauer der Herstellergarantie für die ursprüngliche Software. Programmcodes Dritter ("Open Source Code", "Free Software"), die in die Software von IDEXX integriert sind, unterliegen dem Urheberrecht der betreffenden Lizenzgeber. IDEXX übernimmt keine Herstellergarantie hinsichtlich solcher Software.
9.5 Erhalt von Support-Leistungen im Rahmen der Herstellergarantie: SupportLeistungen im Rahmen der Herstellergarantie werden während der regulären Geschäftszeiten an den Servicestandorten von IDEXX angeboten, ausgenommen an örtlich geltenden gesetzlichen Feiertagen am jeweiligen Servicestandort von IDEXX. Der Garantieinhaber muss seinen Anspruch innerhalb der jeweiligen Garantiefrist geltend machen. Bei einem Produktfehler muss sich der Garantieinhaber zunächst mit dem Kundendienst von IDEXX telefonisch unter der in der Produktdokumentation von IDEXX aufgeführten Telefonnummer in Verbindung setzen. Die Kundendienstmitarbeiter von IDEXX werden versuchen, dem Garantieinhaber zu helfen, das gemeldete Problem selbst zu beheben. Wenn der Garantieinhaber elektronischen Support für Ausrüstung oder Software erhalten möchte, für die IDEXX eine solche Unterstützung anbietet, muss der Garantieinhaber eine elektronische Verbindung gemäß den von IDEXX jeweils erteilten Anweisungen mit IDEXX herstellen. IDEXX ist nicht verpflichtet, Leistungen beim Garantieinhaber vor Ort anzubieten. Ist die Einsendung des Produktes zu Prüfzwecken erforderlich, muss der Garantieinhaber dieses auf Kosten von IDEXX an den von IDEXX bestimmten Standort schicken. Bevor der Garantieinhaber die entsprechende Ausrüstung oder Software zurückschickt, muss er eine vollständige Systemsicherung seiner Daten vornehmen. IDEXX muss dem Garantieinhaber eine RGA-Nummer geben, bevor eine Rückgabe gemäß § 7 erfolgen kann. Wenn das Produkt fehlerhaft ist, wird IDEXX dem Garantieinhaber das reparierte Produkt oder ein Ersatzprodukt auf eigene Kosten im Einklang mit der oben beschriebenen Herstellergarantie von IDEXX (wieder) zuschicken. Wenn IDEXX feststellt, dass das gemeldete Problem nicht unter die Herstellergarantie von IDEXX oder andere, dem Garantieinhaber von Rechts wegen zustehende Gewährleistungen fällt, muss der Garantieinhaber IDEXX die Versandkosten ersetzen. IDEXX wird in diesem Fall sich mit dem Garantieinhaber darüber abstimmen, ob IDEXX versuchen soll, das Produkt auf Kosten des Garantieinhabers zu den üblichen Sätzen von IDEXX für diese Leistung zu reparieren oder es zu ersetzen, oder es wird auf Kosten des Garantieinhabers und gemäß den Anweisungen des Garantieinhabers wieder an diesen zurückgeschickt. Alle ausgetauschten Teile und Produkte werden Eigentum von IDEXX.
9.6 Rechtsansprüche des Garantieinhabers: Im gesetzlich zulässigen Rahmen beschränken sich die Ansprüche des Garantieinhabers gegenüber IDEXX und das Rechtsmittel des Garantieinhabers aus der Herstellergarantie auf den Ersatz eines fehlerhaften Kits, die Reparatur oder den Ersatz einer fehlerhaften Ausrüstung oder die Modifizierung einer fehlerhaften Software, die nicht den von IDEXX gegebenen Spezifikationen entsprechen.
9.7 Pflichten des Eigentümers und Garantieinhabers: Der Eigentümer und der Garantieinhaber sind als Gesamtschuldner verpflichtet, die Produkte mit angemessener Sorgfalt zu behandeln, sie in einem sauberen und geeigneten Umfeld aufzubewahren und bei der Ausrüstung für die regelmäßige Wartung zu sorgen, wie von IDEXX in den betreffenden Handbüchern, Bedienungsanleitungen oder sonstigen Unterlagen oder in anderen Mitteilungen an den Käufer jeweils empfohlen. Zur Analyse gemeldeter Probleme hat der Garantieinhaber in angemessenem Umfang Auskünfte zu erteilen. Der Garantieinhaber ist verpflichtet, die ihm jeweils durch IDEXX übersandten neuen Versionen (Releases) der Software umgehend zu installieren und die Software seines Betriebssystems gemäß den jeweils von IDEXX veröffentlichten Empfehlungen zu aktualisieren. IDEXX haftet nicht für den Verlust von Daten des Garantieinhabers. IDEXX empfiehlt dem Garantieinhaber dringend, regelmäßig eine Systemsicherung der betreffenden Ausrüstung und der Softwareprodukte durchzuführen und diese Daten des Garantieinhabers zu archivieren, um den Verlust im Fall eines Ausfalls so gering wie möglich zu halten.
9.8 Ausschluss der Herstellergarantie bei unsachgemäßer Nutzung usw.: IDEXX übernimmt keine Herstellergarantie für die Leistungsfähigkeit ihrer Produkte, wenn und soweit der Garantieinhaber diese nicht gemäß den Produktanweisungen von IDEXX nutzt, die Anwender nicht geschult sind, der Garantieinhaber die Produkte in Verbindung mit Produkten und Dienstleistungen nutzt, die nicht von IDEXX bereit gestellt und konfiguriert wurden, oder wenn der Garantieinhaber andere Softwareanwendungen als die, die IDEXX dem Garantieinhaber bereit gestellt hat, auf seinen Produkten installiert. FÜR DEN FALL, DASS IN VERBINDUNG MIT IDEXX PRODUKTEN ANDERE ALS VON IDEXX AUTORISIERTE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN GENUTZT WERDEN UND HIERDURCH FEHLER ODER SONSTIGE PROBLEME VERURSACHT WERDEN, ENTFALLEN INSOWEIT DIE GARANTIEPFLICHTEN VON IDEXX DEM GARANTIEINHABER GEGENÜBER. Die Herstellergarantie von IDEXX umfasst keine Schäden, die nicht auf IDEXX-Produkte zurückzuführenden Ursachen beruhen, wie z.B. Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung oder Behandlung, Unfälle, externe elektrische Störungen, Nichtbefolgung der Verpackungs- oder Versandanweisungen, Nutzung unautorisierter Produkte in Verbindung mit IDEXX-Produkten; oder Computerviren, Spyware, Schadprogramme (Malware), Würmer oder andere schädliche Programme; oder Reparaturen oder Modifizierungen, die nicht von IDEXX oder autorisierten IDEXX-Dienstleistern vorgenommen wurden. IDEXX repariert normale Verschleißschäden an der Ausrüstung nur in dem für die normale Funktionsfähigkeit der Ausrüstung erforderlichen Umfang. Diese Reparaturen sind kostenpflichtig und werden zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Sätzen von IDEXX in Rechnung gestellt. Kosmetische Reparaturen sind hier von ausgeschlossen.
9.9 DIE GESETZLICHEN MÄNGELGEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE VERJÄHREN BEI NEUWAREN UND WERKLEISTUNGEN NACH EINEM JAHR UND SIND BEI GEBRAUCHTPRODUKTEN VOLLSTÄNDIG AUSGESCHLOSSEN, WENN DER KÄUFER KEIN VERBRAUCHER IST. WENN DER KÄUFER EIN VERBRAUCHER IST, GELTEN DIE GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN. VORSTEHENDE ABKÜRZUNG DER VERJÄHRUNG GILT NICHT, SOWEIT DAS GESETZ GEMÄß § 438 ABS. 1 NR. 2 BGB (BAUWERKE UND SACHEN FÜR BAUWERKE), § 634A ABS. 1 NR. 2 BGB (BAUMÄNGEL), § 479 BGB (RÜCKGRIFFSANSPRÜCHE) ODER IN DEN FÄLLEN DER ZWINGENDEN HAFTUNG GEMÄß § 10.2 LÄNGERE FRISTEN VORSCHREIBT. DER RÜCKGRIFFSANSPRUCH DES KÄUFERS GEGEN IDEXX GEMÄß § 478 BGB BESTEHT NICHT, SOWEIT DER KÄUFER EINE VEREINBARUNG MIT SEINEN KUNDEN GETROFFEN HAT, DIE ÜBER DEN GELTUNGSBEREICH DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN FÜR ANSPRÜCHE AUFGRUND VON MÄNGELN HINAUSGEHT. SOWEIT DER KÄUFER KEIN VERBRAUCHER IST, GILT FOLGENDES: IDEXX IST IM FALLE EINES GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCHS BERECHTIGT, NACH SEINER WAHL DEN MANGEL BEI SICH ZU BESEITIGEN ODER EINE MANGELFREIE SACHE ZU LIEFERN. DIE KOSTEN DES BILLIGSTEN HIN- UND RÜCKVERSANDES VON/ZUR FÜR DIE URSPRÜNGLICHE LIEFERUNG DER ERZEUGNISSE VEREINBARTEN LIEFERADRESSE DES KÄUFERS WERDEN VON IDEXX ÜBERNOMMEN, WENN SICH DIE BEANSTANDUNG ALS BERECHTIGT ERWEIST. ZUSÄTZLICHE KOSTEN, DIE DESHALB ENTSTEHEN, WEIL DER KÄUFER DIE WARE SPÄTER AN EINEN ANDEREN ORT ALS DIE LIEFERADRESSE ODER DEN NACH DEM VERTRAG VORGESEHENEN BESTIMMUNGSORT VERBRACHT HAT, GEHEN ZU LASTEN DES KÄUFERS. DER KÄUFER HAT IDEXX ODER EINEM ZUR GEWÄHRLEISTUNG VON IDEXX VERPFLICHTETEN DRITTEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSARBEITEN DIE ERFORDERLICHE ZEIT UND GELEGENHEIT ZU GEBEN, SOFERN EINE NACHERFÜLLUNG VON IDEXX NICHT VERWEIGERT WIRD, BEVOR DER KÄUFER DEN RÜCKTRITT ERKLÄREN, MINDERN ODER SCHADENSERSATZ WEGEN NICHTERFÜLLUNG VERLANGEN KANN. AUF NACHFRAGE VON IDEXX IST DER KÄUFER VERPFLICHTET, INNERHALB EINER ANGEMESSENEN FRIST ZU ERKLÄREN, OB ER VON DEM VERTRAG ZURÜCKTRETEN WILL. DIE VERJÄHRUNGSFRIST FÜR MÄNGELGEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE WIRD FÜR DIE DAUER DER FÜR DIE NACHERFÜLLUNG NOTWENDIGEN ZEIT GEHEMMT. SIE BEGINNT NICHT ERNEUT. ERSATZTEILLIEFERUNGEN UND DIE RÜCKSENDUNG REPARIERTER WAREN ERFOLGEN, WENN DIESE NICHT VON DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG ODER EINER GARANTIE UMFASST SIND, GEGEN ERHEBUNG ANGEMESSENER VERSAND- UND VERPACKUNGSKOSTEN ZUZÜGLICH ZU DER VERGÜTUNG DER VON IDEXX ERBRACHTEN LEISTUNG. ERWEIST SICH EINE MÄNGELRÜGE ALS UNBERECHTIGT, IST IDEXX BERECHTIGT, DEM KÄUFER ALLE SEINE AUFWENDUNGEN, ZU BERECHNEN.
§ 10: Haftungsbeschränkung
10.1 GRUNDSÄTZLICH SIND SÄMTLICHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN IDEXX AUSGESCHLOSSEN. SOWEIT UNSERE HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN ODER BEGRENZT IST, GILT DIES AUCH FÜR DIE PERSÖNLICHE HAFTUNG UNSERER ANGESTELLTEN, ARBEITNEHMER, MITARBEITER UND SONSTIGER ERFÜLLUNGSGEHILFEN UND VERTRETER.
10.2 DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT JEDOCH NICHT
- BEI DER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT DURCH IDEXX ODER EINEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, VERTRETER ODER SONSTIGEN ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON IDEXX (NACHFOLGEND: IDEXX-TEAM);
- FALLS EIN VORSÄTZLICHES ODER GROB FAHRLÄSSIGES VERHALTEN VON IDEXX ODER DES IDEXX-TEAMS DIE GRUNDLAGE FÜR DEN SCHADENSERSATZANSPRUCH IST;
- IM FALLE DER VERLETZUNG EINER VON IDEXX EINGERÄUMTEN GARANTIE;
- IM FALLE EINER ZWINGENDEN GESETZLICHEN HAFTUNG, BEISPIELSWEISE NACH DEM DEUTSCHEN PRODUKTHAFTUNGSGESETZ UND
- FALLS IDEXX ODER DAS IDEXX-TEAM FAHRLÄSSIG EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT VERLETZT. FALLS IDEXX ODER DAS IDEXX-TEAM FAHRLÄSSIG EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT VERLETZT, IST DIE HAFTUNG VON IDEXX BEGRENZT AUF DEN VERTRAGSTYPISCH VORHERSEHBAREN SCHADEN. EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT IST EINE SOLCHE VERTRAGSPFLICHT, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄßE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN EINHALTUNG DER VERTRAGSPARTNER REGELMÄßIG VERTRAUT UND VERTRAUEN DARF. DIE OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN IMPLIZIEREN KEINE ÄNDERUNG DER BEWEISLAST ZUM NACHTEIL DER VERTRAGSPARTNER UND SCHLIESSEN KEINE AUSDRÜCKLICH IN DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEWÄHRTEN ANSPRÜCHE AUS.
10.3 In einigen Rechtsordnungen sind Haftungsausschlüsse bzw. –beschränkungen, wie vorstehend in § 10.1 und 10.2 aufgeführt, nicht vorgesehen. Soweit die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. –beschränkungen gegen zwingendes Recht des Heimatstaates des außerhalb Deutschlands ansässigen Käufers verstößt, gelten die vorstehenden Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen nicht für den Käufer. Mit der Herstellergarantie von IDEXX werden dem Garantieinhaber spezifische Rechte zuerkannt, wobei der Garantieinhaber ggf. aufgrund des für ihn maßgeblichen Rechts über zusätzliche Rechte verfügt.
§ 11: Softwarelizenz
11.1 Stellt IDEXX dem Käufer eine Softwarelizenz, im Rahmen derer IDEXX der Lizenzgeber bezüglich einer bestimmten Software ist, zusammen mit der anfänglichen Produktlizenz des Käufers oder in produkt- oder installationsbegleitenden Unterlagen zur Verfügung, sind die Bestimmungen in dieser Softwarelizenz maßgeblich und ersetzen die dem Käufer gemäß diesem § 11 gewährten Lizenzen, soweit sie diesen widersprechen. Andernfalls gilt § 11 für alle im Einklang mit den AGB lizenzierten Softwareprodukte. Die dem Käufer von IDEXX zur Verfügung gestellte Software beinhaltet eine Lizenz ausschließlich als Objektcode; die Lizenz wird auf nicht exklusiver Basis und zur ausschließlichen Installation und Nutzung auf dem Produkt, für das sie vorgesehen ist, gewährt. Die Lizenz wird nicht verkauft, und wo in diesen AGB Begriffe wie „Kauf”, „verkauft” oder ähnliche Begriffe verwendet werden, ist „eine Nutzungslizenz einräumen” gemeint. Unbeschadet sonstiger Rechte kann IDEXX bei einem Verstoß des Käufers gegen die Bestimmungen dieser AGB die Softwarelizenz des Käufers kündigen. Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an der Software und allen Kopien bleiben IDEXX bzw. den Lizenzgebern oder Zulieferern von IDEXX vorbehalten. Der Käufer verpflichtet sich, alle Software-Patches, Updates, Upgrades, Erweiterungen und andere Modifizierungen, die IDEXX bereitstellt, als „Software” im Sinne dieser AGB zu behandeln und sie nur im Einklang mit diesen AGB zu nutzen. Der Käufer darf die Software nur auf einem einzigen Computer nutzen. Der Käufer darf nur eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken anfertigen. Der Käufer darf seine Softwarelizenz dauerhaft auf eine andere Person übertragen, unter der Voraussetzung, dass er IDEXX umgehend über den Namen und die Adresse des Empfängers informiert, der Käufer selbst keine Kopien zurückbehält und der Empfänger sich schriftlich mit der Übertragung und diesen AGB einverstanden erklärt. (Die Herstellergarantie von IDEXX erstreckt sich jedoch nicht auf den Empfänger).
11.2 Der Käufer darf Software nur für interne Zwecke nutzen. Der Käufer verpflichtet sich, sie nicht für eine andere Person zu nutzen oder einer anderen Person deren Nutzung zu gestatten (auch nicht auf Timesharing-Basis, über ein Servicebüro oder in anderer Form) oder sie zur Entwicklung oder Veränderung von Anwendungsprogrammen, schriftlichen Materialien oder anderen Produkten oder für den Betrieb von Anwendungen, außer der IDEXX-Software, zu nutzen. Der Käufer verpflichtet sich, die Software nicht zu modifizieren, zu erweitern, ihre Funktionsweise zu analysieren (reverse engineering), sie zu dekompilieren, zu zerlegen oder anderweitig zu verändern oder zu ergänzen, es sei denn, die Reproduktion des Codes und die Übersetzung der Codeform sind erforderlich, um diejenigen Informationen zu erhalten, die die Interoperabilität der Softwareprodukte mit anderen Programmen im Europäischen Wirtschaftsraum ermöglichen. In diesem Fall wird der Käufer IDEXX schriftlich darüber in Kenntnis setzen und IDEXX wird dem Käufer innerhalb von zwanzig (20) Geschäftstagen nach Erhalt der Anfrage des Käufers mitteilen, dass: (i) IDEXX die für das Erreichen einer solchen Interoperabilität notwendigen Arbeiten vornehmen und dem Käufer eine angemessene Aufwandsentschädigung berechnen wird oder (ii) der Käufer berechtigt ist, die Arbeiten durchzuführen, aber nur in dem für die [Erreichung der] Interoperabilität des Softwareprodukts mit anderen Programmen erforderlichen Umfang.
11.3 Abgesehen von der im ersten Absatz dieses § 11 beschriebenen Ausnahmeregelung verpflichtet sich der Käufer, keine Bekanntmachung, Vervielfältigung, Darstellung, Verleihung, Veröffentlichung oder anderweitige Weitergabe dieser Software oder von Teilen der Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IDEXX an Dritte zu veranlassen oder zu genehmigen. Auch wird der Käufer die Nutzung und den Zugriff auf die Software auf die Mitarbeiter des Käufers beschränken, die direkt an ihrer Anwendung beteiligt sind. Der Käufer wird alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die Software zu sichern und zu gewährleisten, dass keine unautorisierten Personen Zugriff auf die Software haben und dass zugriffsberechtigte Personen keine Handlungen vornehmen, die - würden sie vom Käufer selbst vorgenommen - einen Verstoß gegen diese AGB darstellen würden. Unbeschadet des Vorstehenden gilt hinsichtlich aller „Open Source Codes” oder „Free Software”, die Bestandteil der IDEXX-Software sind und die IDEXX modifiziert hat, Folgendes: (1) Insoweit dies von den Lizenzgebern von IDEXX ausdrücklich verlangt wird, genehmigt IDEXX eine Analyse dieses Codes (reverse engineering), und (2) insoweit dies von den Lizenzgebern von IDEXX ausdrücklich verlangt wird, wird IDEXX dem Käufer auf dessen schriftliche Anfrage einen maschinenlesbaren Quelltext dieser Softwarekomponenten zukommen lassen.
11.4 Teilweise ist für IDEXX-Ausrüstung und IDEXX-Software ein Kommunikationsprotokoll verfügbar, das den Austausch diagnostischer Ergebnisdaten mit verschiedenen Praxis-Management-Systemen von Drittanbietern ermöglicht. IDEXX ist nicht für die Installation von Leitungen oder Anschlussverbindungen zwischen Ausrüstung oder Software und dem Praxis-Management-System des Käufers verantwortlich. Um den Austausch diagnostischer Ergebnisdaten zwischen IDEXX-Ausrüstung und dem Praxis-Management-System des Käufers sicherzustellen, muss der Käufer unter Umständen weitere Hardware oder Software erwerben, wodurch ihm zusätzlich zu den IDEXX-Analysatoren Kosten entstehen. IDEXX übernimmt keine Gewährleistung für die Konnektivität mit nicht von IDEXX stammenden Praxis-Management-Systemen oder für das Funktionieren des Austauschs diagnostischer Ergebnisdaten mit nicht von IDEXX stammenden Praxis-Management-Systemen.
§ 12: Sammlung und Nutzung persönlicher Daten
IDEXX sieht die richtige Verarbeitung von persönlichen Daten (also jeglichen Daten, die sich auf eine identifizierte und identifizierbare, lebende, natürliche Person) als sehr wichtig und hat eine Datenschutzregelung eingeführt, die auf www.idexx.com eingesehen werden kann.
§ 13: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen; Einhaltung der Exportgesetze
13.1 Der Käufer verpflichtet sich im Umgang mit den Produkten die einschlägigen Gesetze des Europäischen Wirtschaftsraums und anderer Rechtsordnungen, in denen die Produkte erworben wurden oder genutzt werden, einzuhalten. Der Käufer ist verpflichtet, alle Genehmigungen, Lizenzen und andere in Verbindung mit dem Kauf, der Installierung, dem Verkauf, dem Export, dem Versand oder der Nutzung von Produkten erforderlichen Dokumente einzuholen.
13.2 Der Käufer darf selbst die Produkte nicht außerhalb des Bestimmungslandes, das im Versandauftrag von IDEXX aufgeführt ist, oder in andere als Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums umleiten oder umladen oder anderen Personen gestatten dies zu tun. Insbesondere gilt u. a., dass die Produkte von IDEXX nicht (a) in ein Land exportiert oder re-exportiert werden dürfen, für das besteht ein EmbargoSanktionen oder Beschränkungen der US-Regierung, der EU oder der UN bestehen und auch nicht an einen Bürger, Gebietsansässigen oder ein Unternehmen dieses Landes, (b) an eine Person (oder Körperschaft) exportiert oder re-exportiert werden dürfen, die auf der Specially Designated Nationals List des amerikanischen Finanzministeriums oder auf der Denied Person List oder Denied Entity List des amerikanischen Handelsministeriums oder irgendjemand, der sich auf einer Liste mit EU-Einschränkungen oder UN-Sanktioinen steht. Der Käufer gewährleistet und sichert durch die Nutzung der Produkte von IDEXX zu, dass er sich nicht in einem dieser Länder befindet, nicht der Kontrolle von einem dieser Länder unterliegt oder Bürger oder Gebietsansässiger eines solchen Landes ist, oder sich auf einer dieser Listen befindet.
§ 14: Keine Abtretung durch den Käufer
Der Käufer ist - außer in § 11 genannten Fall im Zusammenhang mit der Software - nicht berechtigt, Pflichten, Rechte oder Ansprüche, die sich aus diesen AGB oder dem mit IDEXX abgeschlossenen Vertrag ergeben, ohne die vorherige Zustimmung von IDEXX abzutreten.
§ 15: Regelungen für Regierungsverträge
Jegliche Software oder Softwaredokumentation, die im Rahmen dieser AGB im Zusammenhang mit deren Erwerb durch oder für die US-amerikanische Regierung oder eine andere Landesregierung bereitgestellt wird, gilt als „kommerzielle Computer-Software“ oder „kommerzielle Computer-Softwaredokumentation“; und, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, unterliegen die Rechte der Regierung in Bezug auf diese Software oder die Dokumentation den diesbezüglichen Bestimmungen dieser AGB.
§ 16: Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht in irgendeiner Hinsicht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon unberührt und unbeeinträchtigt.
§ 17: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schiedsverfahren
17.1 DIE JEWEILIGEN RECHTE UND PFLICHTEN DES KÄUFERS UND VON IDEXX SOWIE ALLE DIESBEZÜGLICHEN STREITIGKEITEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN IM RAHMEN ODER AUFGRUND DIESER AGB UND DES VERTRAGS, IN DEN DIESE AGB EINBEZOGEN WURDEN, OB GEMÄß VERTRAGSRECHT, AUFGRUND UNERLAUBTER HANDLUNG ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN, UNTERLIEGEN DEUTSCHEM RECHT UND WERDEN DEMENTSPRECHEND AUSGELEGT UND DURCHGESETZT, UNTER AUSSCHLUSS DER GRUNDSÄTZE DES KOLLISIONSRECHTS UND DES UN-KAUFRECHTS (CISG).
17.2 SÄMTLICHE STREITIGKEITEN IN VERBINDUNG MIT DIESEN AGB ODER ANDEREN AUF BASIS DIESER AGB GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN, ODER AUFGRUND EINES VERSTOSSES GEGEN DIE AGB, DER KÜNDIGUNG ODER ÜBER DIE GÜLTIGKEIT DER AGB ODER DES VERTRAGS, IN DEN DIESE AGB EINBEZOGEN WURDEN, WERDEN ENDGÜLTIG ENTSCHIEDEN VON EINEM ZUSTÄNDIGEN GERICHT IN STUTTGART, DEUTSCHLAND.
Stand: 25. Mai 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Erweiterter Servicevertrag für praxisinterne Diagnosegeräte
Ausgabe 2018
IDEXX Companion Animal Group - Europe Extended Maintenance Agreement (EMA) for In-House Diagnostic Instruments
These provisions apply to extended service plans offered by IDEXX’s Companion Animal Group for IDEXX in-house diagnostic instruments. The words we, us and our refer to IDEXX or its nominated repair service company. By paying the maintenance fee indicated in our invoice to you for this service, you agree to the terms of this EMA. This EMA becomes effective upon the earlier of our receipt of payment or your accepting service by us before our receipt of the maintenance fee. If we permit you to pay in installments, it is as an accommodation to you, and you agree to pay the entire fee for the maintenance period you have elected. If you order additional products, your maintenance fee may increase.
Covered Products; Automatic Renewal: This EMA covers only your IDEXX products (equipment and related IDEXX application software) specified in our invoice to you. The maintenance period begins and ends on the dates specified in our invoice to you and thereafter automatically renews for successive like periods unless either of us gives written notice to the other of its intent not to renew, no later than 30 days before the expiration of the then-current maintenance period. We will perform services under this EMA at no further cost to you (and we will pay shipping costs to and from our repair facility), except in cases of improper use or mistreatment, etc. as provided below. We reserve the right to modify our maintenance terms from time to time upon not less than 30 days notice to you.
Our Extended Support Commitment: Provided you have paid the maintenance fee for the current maintenance period, if your equipment does not conform to our published specifications during the maintenance period, we will at our option either repair it with new parts or serviceable used parts that are equivalent or superior to new parts in performance, or replace it with serviceable used equipment that is functionally equivalent or superior to new equipment in performance; and if your IDEXX software does not substantially conform to our published specifications during the maintenance period, we will attempt to modify it to make it conforming.
Hours of Service; Loaner Equipment: We will provide service in accordance with our normal procedures and during our normal business hours at our service locations, except holidays. In case of malfunction, you must first contact IDEXX Customer Service by telephone at our number provided in your product documentation. Our service personnel will guide you to attempt to correct reported problems yourself. If you wish to receive electronic support, you must maintain an electronic link-up with us as we may direct from time to time. If telephone or electronic support is not successful, we will give you further instructions. We have no obligation to provide on-site service. Before you return any applicable product, you must perform a full system backup of your data.
We will ship you loaner equipment if we elect to repair rather than replace your equipment and the time required to complete repairs exceeds 72 hours from receipt at our repair facility. You shall pack and return-ship us the malfunctioning equipment the next business day after your receipt of loaner equipment. We will ship you the repaired equipment, and you shall pack and return-ship the loaner equipment to us within two business days after your receipt of the repaired equipment from us. Shipping is at our cost, though you must reimburse us if the damage is not covered by this EMA. Delayed loaner returns are subject to daily rental charges at our then-current rate. All exchanged parts and products become our property.
For software products, we shall use reasonable commercial efforts to attempt to resolve nonconformities in a time frame reasonably proportionate, in our judgment, to the severity of the problem, and to provide periodic modifications that we otherwise make available to other supported customers free-of-charge. We shall provide this support only for the two most current release versions of the software. If you have a networked installation, and if a system malfunction occurs, you are responsible for contacting your network support provider first to determine that the issue is not due to network problems, before contacting us for IDEXX product support.
Your Obligations; Exclusions for Improper Use, Etc.: You must take reasonable care of the products, maintain them in a clean and appropriate environment and carry out the routine maintenance recommended by us in the applicable user guide, instructions or other documentation or otherwise communicated to you from time to time. You must provide reasonable supporting data to help identify reported problems. We are not liable for loss of your data; we strongly recommend that you regularly perform a system backup on applicable products and archive your data to minimize loss in case of a malfunction. You must promptly install new release versions of software that we may periodically send you, and you must upgrade your operating system software as we may periodically recommend. You must treat any software patch, update, upgrade, modification or other enhancement that we may provide as “software” under your original license from us and use them only as permitted by that license.
We cannot assure you of the performance of our products if you use them other than in strict accordance with our product instructions, if you use them on or in conjunction with products or services not provided and configured by us, or if you install any software applications on your products, other than those applications that we provide you. FAILURE TO USE ONLY OUR AUTHORIZED PRODUCTS OR SERVICES IN OR ON OUR PRODUCTS VOIDS THIS EMA AND OUR OBLIGATIONS TO YOU. In addition, if your equipment is not under warranty and is not currently covered by our EMA, we may at our option inspect your equipment before we agree to provide EMA coverage. We may charge you our then-standard rates for such inspection, and if repairs are required, we may either charge you for such repairs and replacement parts at our then-standard rates, exclude repairs to parts that have exceeded their reasonable life from EMA coverage, or vary your maintenance fee accordingly. If for any period you are not covered by our EMA and wish to start or resume such coverage, we may charge you the maintenance fee for any period you were not covered.
Our EMA coverage does not cover damage resulting from any causes external to our products (which if reparable will be repaired at your expense), such as negligence or improper use or handling; casualty; external electrical fault; failure to follow packing or shipping instructions; use of unauthorized products in conjunction with our products; computer viruses, worms or other harmful programs; or repairs or modifications made by anyone other than us or our authorized service providers. We will repair normal wear-and-tear damage only to the extent required for proper functioning of equipment; cosmetic damage to equipment is not covered. If we determine that the reported problem is not covered by our EMA, you must reimburse us for the costs of equipment shipping, and we will attempt to repair/replace the product at your cost, at our then-standard rates for such work, or return it as you instruct and at your cost; in such case you will also return any loaner equipment to us at your cost.
Exclusion of User-Replacement Parts: We do not provide EMA coverage on expendable or consumable parts, such as fuses, batteries, cables, power cords, adapters, calibrators, print heads, keyboards, mice, ribbons, tapes, CDs or other supplies or media, or on third-party products, such as printers or non-IDEXX software, all of which we provide on an “as is” basis. Third-party product manufacturers or suppliers may provide their own warranties or extended support coverage. User-replacement parts that are excluded include the following, by way of example only:
- Catalyst Dx® Chemistry Analyser Power cords
- Coag Dx™ Analyser Power cords
- IDEXX StatSpin® VT Centrifuge Rotors *NOTE: under our StatSpin® Gold Coverage Option, one new rotor kit per year is included at no charge when determined to be needed under this EMA.
- IDEXX VetLab® Station Connector cables, printer (see printer manufacturer’s warranty), printer power cords and cables, barcode scanner
- IDEXX VetLab® UA™ Analyser Power cords, calibration strips
- LaserCyte® Hematology Analyser Printer (see printer manufacturer’s warranty), printer power cords and cables. *NOTE: under our LaserCyte® Blue Coverage Option, the LaserCyte Cooler is included at no charge when determined to be needed under this EMA.
- ProCyte Dx™ Haematology Analyser Tube adapters (standard, mini, QC), transducer brush, cap remover, power cord, connector cables, blood tube rocker
- SNAP® Reader Calibrator
- SNAPShot Dx® Analyser Power cords, external printer or media drives
- VetAutoread™ Haematology Analyser Workstation, fuses, power cords and printer cable, printer (see printer manufacturer’s warranty)
- VetCentrifuge™ Fuses, power cords
- VetLyte® Electrolyte Analyser Electrodes, reagent packs. *NOTE: under our VetLyte® Gold Coverage Option, electrodes, electrode housings, tubing sets and cleaning and conditioning solutions are covered under this EMA.
- VetStat™ Electrolyte and Blood Gas Analyser Calibration gas, battery, peristaltic pump cartridge, standard reference cassettes, hemoglobin calibration cassette, gas port seals, power cords.
- VetTest® Chemistry Analyser Printing paper and roller, power cords.
Maintenance Period Fees; Renewal Fees: The maintenance fee for any renewal of the maintenance period will be our current fee at the time of the renewal. We may invoice you for renewal of the maintenance period before the current period expires. If we do not receive payment of the maintenance fee in accordance with our invoices to you, or before the beginning of your initial maintenance period or any renewal period, then we reserve the right to terminate this EMA immediately, and we will not have any further obligations to you.
Limitation of Damages: We are not liable for failure to provide services due to circumstances beyond our reasonable control. EXCEPT AS AND TO THE EXTENT PROVIDED UNDER APPLICABLE LAW FOR LIABILITY RESULTING FROM OUR GROSS NEGLIGENCE, FRAUD OR WILLFUL MISCONDUCT, OR DEATH OR PERSONAL INJURY RESULTING FROM OUR NEGLIGENCE, UNDER NO CIRCUMSTANCES WILL WE OR OUR LICENSORS BE LIABLE TO YOU OR ANY OTHER PERSON FOR LOSS OF PROFIT OR USE, SPECIAL, INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL, INDIRECT, EXEMPLARY, PUNITIVE OR MULTIPLE DAMAGES, INCLUDING WITHOUT LIMITATION FOR LOSS OF GOODWILL, DATA OR EQUIPMENT OR FOR BUSINESS INTERRUPTION, ARISING OUT OF THE MANUFACTURE, SALE, SUPPLY OR USE OF OUR PRODUCTS OR SERVICES OR FAILURE OR DELAY IN DELIVERING SUCH PRODUCTS OR SERVICES, WHETHER BASED ON WARRANTY, CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, EVEN IF WE WERE ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES OR LOSSES.
EXCEPT AS AND TO THE EXTENT PROVIDED UNDER APPLICABLE LAW FOR LIABILITY RESULTING FROM OUR GROSS NEGLIGENCE, FRAUD OR WILLFUL MISCONDUCT, OR DEATH OR PERSONAL INJURY RESULTING FROM OUR NEGLIGENCE, OUR ENTIRE LIABILITY FOR A PRODUCT OR SERVICE, WHETHER BASED ON CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, SHALL NOT EXCEED THE MAINTENANCE FEE FOR THE APPLICABLE PRODUCT PAID BY YOU FOR THE MOST RECENT SIX MONTHS OF THE MAINTENANCE PERIOD (OR THE LAST SUCH PERIOD, FOR ANY CLAIMS ARISING AFTER ALL MAINTENANCE PERIODS).
EXCEPT AS STATED IN THIS EMA, WE MAKE NO OTHER WARRANTY, REPRESENTATION OR CONDITION, EXPRESS OR IMPLIED, WRITTEN OR ORAL, AND WE EXPRESSLY EXCLUDE WARRANTIES RELATING TO MERCHANTABILITY OR SATISFACTORY QUALITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, CARE AND SKILL, OR NONINFRINGEMENT.
Termination; Termination Payments; Refund: Either of us may terminate this EMA without cause upon 30 days written notice to the other. In the case of termination by you without cause (or termination by us due to your breach), you are required to make payment to us as described below if any EMA service events have occurred during the then-current maintenance period. If EMA service events have occurred during this period and the cost of service (calculated at our then-current rates at the time of service) and shipping is less than or equal to the maintenance fee you have paid for the current maintenance period through the date of termination, then you may terminate this EMA without further cost. However, if the cost of any service and shipping exceeds the maintenance fee you have paid for the current maintenance period through the date of termination, then you must pay us the difference (but in no event more than the full maintenance fee you would have paid for the then-current maintenance period). If we terminate other than due to your breach, or if you terminate due to our modification of EMA coverage during the then-current maintenance period, we will refund to you a pro rata portion of the maintenance fee. However, if you terminate (other than due to a breach by us or our modification of EMA coverage) you are not entitled to any refund, and you are required to pay for service events as described above. We reserve the right to refuse to provide service to you if you are in breach of this EMA or if your account with any IDEXX company for any product or service is delinquent.
Miscellaneous; No Assignment: This EMA is our entire agreement with respect to its subject matter, and it supersedes all prior oral or written agreements or statements. Any term of any purchase order or other document that you provide us that is in any way inconsistent with or in addition to the terms set forth in this EMA will not become a part of the contract between the parties or be binding on us. Except as provided above for our right to modify maintenance terms from time to time upon not less than 30 days’ notice to you, neither party can modify this EMA (including this paragraph) except in a written document signed by authorized representatives of both parties. You may not assign any duties, rights or claims hereunder without our prior written consent, even if you sell your equipment to another. Any such attempted assignment is void, and we will not have any obligations to you or your assignee.
Governing Law; Venue: THIS EMA AND OUR RESPECTIVE RIGHTS AND DUTIES ARE GOVERNED BY AND SHALL BE INTERPRETED AND ENFORCED IN ACCORDANCE WITH THE LAWS OF THE NETHERLANDS, WITHOUT GIVING EFFECT TO THE PRINCIPLES OF THE CONFLICT OF LAWS THEREOF.
ANY DISPUTE ARISING IN CONNECTION WITH THIS EMA, OR ANY OTHER AGREEMENT RESULTING FROM THIS EMA, OR THE BREACH, TERMINATION OR INVALIDITY HEREOF OR THEREOF, SHALL BE FINALLY SETTLED BY A COMPETENT COURT IN AMSTERDAM, THE NETHERLANDS.
Severability: If any of the provisions of this Agreement is held by a court of competent jurisdiction to be invalid or unenforceable in any respect, then the validity and enforceability of the remaining provisions shall not be affected or impaired thereby, and you and we agree to replace such invalid or unenforceable provision with an enforceable and valid arrangement that, in its economic effect, is as close as possible to the invalid or unenforceable provision.
English Version: This EMA is drafted in English. If this EMA is translated into a language other than English, then the original English version of this EMA shall control all questions of interpretation with respect thereto. Any other documents delivered or given pursuant to this EMA, including notices, may be in English.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Erweiterter Servicevertrag für praxisinterne Diagnosegeräte
Diese Bedingungen gelten für die erweiterten Serviceverträge, welche von der IDEXX Companion Animal Group für praxisinterne Diagnosegeräte von IDEXX angeboten werden. Die Wörter wir, uns und unser beziehen sich auf IDEXX oder die von ihr benannten Reparaturdienstleister. Durch Zahlung der in unserer Rechnung an Sie für diese Dienstleistung angegebenen Servicegebühr stimmen Sie den Bestimmungen des vorliegenden Servicevertrages zu. Der vorliegende Servicevertrag tritt mit Eingang Ihrer Zahlung bei uns oder der Annahme unserer Dienstleistung vor Eingang der Servicegebühr bei uns in Kraft, je nachdem, was früher eintritt.Sollten wir Ihnen eine Zahlung in Raten gewähren, so stellt dies eine Gefälligkeit Ihnen gegenüber dar. Sie verpflichten sich, die gesamte Gebühr für den von Ihnen gewählten Vertragszeitraum zu entrichten. Bei Bestellung zusätzlicher Produkte kann sich die Servicegebühr erhöhen.
Vertraglich abgesicherte Produkte; automatische Verlängerung: Durch den vorliegenden Servicevertrag werden ausschließlich die in unserer Rechnung an Sie aufgeführten IDEXX Produkte (Geräte und die dazugehörige IDEXX Anwendungssoftware) abgesichert. Der Vertragszeitraum beginnt und endet zu den in unserer Rechnung an Sie angegebenen Terminen. Der Vertragszeitraum verlängert sich danach automatisch jeweils um den gleichen Zeitraum, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien die andere schriftlich von der Absicht in Kenntnis setzt, den Vertrag nicht zu verlängern, wobei eine solche Mitteilung spätestens 30 Tage vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragszeitraums zu erfolgen hat. Dienstleistungen gemäß dem vorliegenden Servicevertrag werden von uns ohne zusätzliche Kosten für Sie erbracht (Versandkosten zu unserer Reparatureinrichtung und zurück werden von uns übernommen). Dies gilt nicht in Fällen von unsachgemäßem Gebrauch, Fehlbehandlung, etc. wie unten vorgesehen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Servicebedingungen jederzeit nach Notwendigkeit zu ändern, nachdem wir Sie mindestens 30 Tage vorher davon in Kenntnis gesetzt haben.
Unsere Verpflichtung zum erweiterten Support: Unter der Voraussetzung, dass Sie die Servicegebühr für den laufenden Vertragszeitraum entrichtet haben, werden wir, sollten Ihre Geräte während des Vertragszeitraums nicht den von uns veröffentlichten technischen Daten entsprechen, es nach unserer Wahl entweder unter Verwendung von Neuteilen bzw. der Leistung nach gleich- oder höherwertigen gewarteten Gebrauchtteilen (serviceable used parts) reparieren, oder sie durch gewartete Gebrauchtgeräte ersetzen, die in der Leistung und funktional Neugeräten gleichwertig oder höherwertig als diese sind. Sollte Ihre IDEXX Software während des Vertragszeitraums in wesentlichen Punkten nicht mit den von uns veröffentlichten technischen Daten übereinstimmen, werden wir uns bemühen, sie den technischen Daten entsprechend zu ändern.
Geschäftszeiten; Leihgeräte: Dienstleistungen werden von uns gemäß unseren normalen Abläufen und während unserer üblichen Geschäftszeiten durch unsere Servicestellen erbracht, ausgenommen an Feiertagen. Bei Auftreten von Betriebsstörungen sind Sie verpflichtet, zunächst den IDEXX Kundendienst unter der in Ihrer Produktdokumentation angegebenen Telefonnummer zu kontaktieren. Unsere Kundendienstmitarbeiter werden Sie bei dem Versuch anleiten, gemeldete Probleme selbst zu beheben. Sollten Sie elektronischen Support wünschen, müssen Sie gemäß unseren jeweiligen Anweisungen eine elektronische Verbindung zu uns aufrechterhalten. Sollte der telefonische oder elektronische Support nicht erfolgreich sein, erhalten Sie weitere Anweisungen von uns. Wir sind nicht verpflichtet, Dienstleistungen vor Ort zu erbringen. Sie sind verpflichtet, vor der Rücksendung eines vertraglich abgesicherten Produkts eine vollständige Sicherung Ihrer Systemdaten vorzunehmen.
Wenn wir wählen, Ihre Geräte zu reparieren anstatt sie zu ersetzen, und wenn die für eine Reparatur erforderliche Zeit 72 Stunden nach Eintreffen des Geräts in unserer Reparatureinrichtung übersteigt, werden wir Ihnen Leihgeräte zusenden. Sie verpflichten sich, die defekten Geräte am nächsten Werktag nach Erhalt der Leihgeräte verpackt an uns zurückzusenden. Nach Rücksendung der reparierten Geräte durch uns senden Sie die Leihgeräte innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der reparierten Geräte verpackt an uns zurück. Die Versandkosten werden von uns übernommen, müssen jedoch an uns zurückerstattet werden, sollte der Schaden nicht vom vorliegenden Servicevertrag gedeckt sein. Bei verspäteter Zurücksendung von Leihgeräten fällt pro Tag eine Mietgebühr gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste an. Alle ausgetauschten Teile und Produkte gehen in unser Eigentum über.
Bei Softwareprodukten unternehmen wir die handelsüblichen, angemessenen Anstrengungen bei dem Versuch, Abweichungen innerhalb eines Zeitrahmens zu beheben, den wir der Schwere des Problems als angemessen erachten. Dies gilt auch für die Bereitstellung von regelmäßigen Softwareänderungen, die wir anderen Supportkunden ansonsten kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Supportleistung wird von uns nur für die jeweils zwei aktuellsten Versionen der Software erbracht. Falls Sie über eine Netzwerkinstallation verfügen und eine Betriebsstörung auftritt, sind Sie verpflichtet, vor einer den IDEXX Produktsupport betreffenden Kontaktaufnahme mit uns zunächst den für den Support des Netzwerks zuständigen Anbieter zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Störung nicht auf Netzwerkprobleme zurückzuführen ist.
Ihre Verpflichtungen; Ausschluss bei unsachgemäßem Gebrauch, etc.: Sie sind verpflichtet, die Produkte mit angemessener Sorgfalt zu behandeln, sie in einer sauberen und für sie geeigneten Umgebung aufzubewahren und sie regelmäßig zu warten. Die Wartung ist gemäß unseren Empfehlungen, die im zum Produkt gehörigen Benutzerhandbuch, in der Bedienungsanleitung oder in anderen entsprechenden Unterlagen aufgeführt sind bzw. die Ihnen von uns auf anderem Wege mitgeteilt werden, durchzuführen. Sie sind verpflichtet, für den Support notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen, um bei der Ermittlung von gemeldeten Problemen zu helfen. Für einen Verlust Ihrer Daten haften wir nicht; wir raten Ihnen daher dringend, regelmäßig eine Sicherung der Systemdaten der jeweiligen Produkte durchzuführen und Ihre Daten zu archivieren, um den Datenverlust im Falle von Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Sie sind verpflichtet, neue Softwareversionen, die wir Ihnen regelmäßig zusenden, umgehend zu installieren. Sie sind verpflichtet, Software-Patches, Updates, Upgrades, Softwareänderungen oder andere Erweiterungen, die wir Ihnen als “Software” zur Verfügung stellen, gemäß den Bestimmungen Ihrer Originallizenz von uns zu behandeln und sie ausschließlich im durch diese Lizenz gestatteten Rahmen zu verwenden.
Die Leistung unserer Produkte kann Ihnen gegenüber nicht zugesichert werden, wenn Sie unsere Produkte nicht in strikter Übereinstimmung mit unseren Produktanleitungen verwenden, wenn Sie sie in Verbindung mit Produkten oder Dienstleistungen verwenden, die nicht von uns bereitgestellt oder konfiguriert worden sind, oder wenn Sie auf Ihren Produkten Softwareanwendungen installieren, die nicht von uns bereitgestellt worden sind. WERDEN IN VERBINDUNG MIT UNSEREN PRODUKTEN NICHT AUSSCHLIESSLICH VON UNS GENEHMIGTE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VERWENDET, VERLIERT DER VORLIEGENDE SERVICEVERTRAG SEINE GÜLTIGKEIT UND UNSERE VERPFLICHTUNGEN IHNEN GEGENÜBER WERDEN NICHTIG. Falls Ihr Gerät keiner Gewährleistung unterliegt und durch unseren Servicevertrag nicht abgesichert ist, behalten wir uns im Übrigen vor, Ihr Gerät vor Bereitstellung einer Absicherung durch diesen Servicevertrag zu prüfen. Wir sind berechtigt, Ihnen für eine solche Prüfung unsere jeweils geltenden Standardsätze in Rechnung zu stellen. Sollten Reparaturen notwendig sein, sind wir berechtigt, Ihnen Reparaturen und Ersatzteile zu unseren jeweils geltenden Standardsätzen in Rechnung stellen, die Reparatur von Teilen, die ihre angemessene Lebensdauer bereits überschritten haben, von der Absicherung durch diesen Servicevertrag auszuschließen oder unsere Servicegebühr entsprechend anzupassen. Besteht für einen Zeitraum keine Absicherung durch unseren Servicevertrag und Sie möchten eine solche Absicherung beginnen oder sie wiederaufnehmen, sind wir berechtigt, Ihnen die Servicegebühr für die Zeiträume, für die keine Absicherung bestand, in Rechnung zu stellen.
Schäden, die durch außerhalb unserer Produkte liegende Ursachen entstehen, sind durch unseren Servicevertrag nicht abgesichert (solche Schäden werden, falls reparabel, auf Ihre Kosten behoben). Zu solchen Ursachen gehören Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Gebrauch bzw. unsachgemäße Handhabung; Unfälle; externe elektrische Defekte; Nichtbeachtung von Verpackungs- oder Versandanweisungen; gemeinsame Verwendung von nicht genehmigten Produkten mit unseren Produkten; Computerviren, Computerwürmer oder andere schädliche Programme; oder Reparaturen oder Änderungen, die durch andere Personen als uns oder die von uns autorisierten Dienstleistungsanbieter durchgeführt wurden. Schäden durch natürlichen Verschleiß werden von uns nur in einem Umfang repariert, der für das ordnungsgemäße Funktionieren der Geräte erforderlich ist; kosmetische Schäden an Geräten sind nicht abgesichert. Sollten wir feststellen, dass das gemeldete Problem nicht durch unseren Servicevertrag abgesichert ist, sind Sie verpflichtet, uns die Kosten für den Versand der Geräte zu erstatten. In diesem Fall werden wir versuchen, das Produkt auf Ihre Kosten zu reparieren/zu ersetzen, wobei unsere jeweils geltenden Standardsätze für die entsprechende Tätigkeit zur Anwendung kommen, oder es nach Ihren Anweisungen und auf Ihre Kosten an Sie zurücksenden; in diesem Fall sind Sie auch verpflichtet, gegebenenfalls bereitgestellte Leihgeräte auf Ihre Kosten an uns zurückzusenden.
Ausschluss von vom Benutzer auszutauschenden Teilen: Nicht durch den Servicevertrag abgesichert sind Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien wie Sicherungen, Batterien, Kabel, Stromkabel, Adapter, Kalibratoren, Druckköpfe, Tastaturen, Computermäuse, Farbbänder, Bänder, CDs und anderes Zubehör oder Medien sowie Produkte von Drittanbietern wie Drucker oder nicht von IDEXX bereitgestellte Software. All dies wird von uns ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt. Dritthersteller oder Drittlieferanten bieten gegebenenfalls eine eigene Gewährleistung oder Absicherung über einen erweiterten Support an. Zu den vertraglich nicht abgesicherten, vom Benutzer auszutauschenden Teilen gehören, hier nur beispielhaft aufgeführt:
- Catalyst Dx® Netzkabel
- Coag Dx™ Analysegerät Netzkabel
- IDEXX StatSpin® VT: Rotoren, *HINWEIS: Mit unserer “IDEXX StatSpin® VT Gold Coverage Option” sind RT12 Rotoren durch den vorliegenden Servicevertrag abgesichert.
- IDEXX VetLab®Station: Verbindungskabel, Drucker (siehe Gewährleistung des Druckerherstellers), Netzkabel und Kabel für den Drucker, Barcode Scanner
- IDEXX VetLab® UA™ Analysegerät Netzkabel, Kalibrationsstreifen
- LaserCyte® Hämatologie-Analysegerät: Drucker (siehe Gewährleistung des Druckerherstellers), Netzkabel und Kabel für den Drucker. *HINWEIS: Mit unserer LaserCyte® Blue Coverage Option ist der LaserCyte Cooler durch den vorliegenden Vertrag abgesichert.
- ProCyte Dx™ Haematology Analyser Röhrchenadaptoren (Vettubes, Microtainer, QC) Reinigungpinsel, Öffnerwerkzeug, Stromkabel, Verbindungskabel, Filter13, Probenschüttler
- VetTest® SNAP® Reader: Kalibrator
- SNAPShot Dx Analyzer® Netzkabel, Drucker oder Media Drive
- VetAutoread™ Hämatologiesystem: Röhrchenständer, Sicherungen, Netzkabel und Druckerkabel, Drucker (siehe Gewährleistung des Druckerherstellers)
- VetCentrifuge™: Sicherungen, Netzkabel
- VetLyte® Elektrolyt-Analysegerät: Elektroden, Reagenzienpakete. *HINWEIS: Mit unserer VetLyte® Gold Coverage Option sind Elektroden, Elektrodengehäuse, Schlauch-Sets sowie Reinigungs- und Konditionierlösungen durch den vorliegenden SERVICEVERTRAG abgesichert.
- VetStat™ Elektrolyt- und Blutgas-Analysegerät: Kalibrationsgas, Batterie, Patronen für Peristaltikpumpe, Standardreferenzkassetten, Hämoglobin-Kalibrationskassette, Verschlüsse für den Gasanschluss und Netzkabel.
- VetTest® Trockenchemiegerät: Anschlusskabel; Druckerpapier und -walze; Netzkabel
Gebühren für den Vertragszeitraum; Gebühren bei Vertragsverlängerung: Im Falle einer Verlängerung des Vertragszeitraums entspricht die Servicegebühr den zum Zeitpunkt der Verlängerung bestehenden Gebühren. Wir sind berechtigt, Ihnen die Verlängerung des Vertragszeitraums vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragszeitraums in Rechnung zu stellen. Sollte die unserer Rechnung an Sie entsprechende Zahlung der Servicegebühr nicht oder nicht vor Beginn des ersten Vertragszeitraums bzw. des verlängerten Vertragszeitraums bei uns eingehen, behalten wir uns das Recht vor, den vorliegenden Servicevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall haben wir Ihnen gegenüber keine weiteren Verpflichtungen.
Begrenzung der Schadensersatzpflicht: Im Falle der Nichterbringung von Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegen, sind wir nicht haftbar. VORBEHALTLICH DER BESTIMMUNGEN DES GELTENDEN RECHTS ZUR HAFTUNG BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, BETRUG ODER VORSÄTZLICHER PFLICHTVERLETZUNG DURCH UNS, ODER BEI TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUFGRUND UNSERER FAHRLÄSSIGKEIT EINGETRETEN SIND, HAFTEN WIR ODER UNSERE LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER EINEM DRITTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL, KONKRETE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN UND SCHLIESSEN JEGLICHEN SCHADENSERSATZ AUS, OB VERSCHÄRFTER, STRAFE EINSCHLIESSENDER ODER MEHRFACHER SCHADENSERSATZ, EINSCHLIESSLICH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, SCHADENSERSATZ WEGEN IMAGESCHÄDEN, VERLUST VON DATEN ODER AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDEN, ODER WEGEN BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, DIE AUFGRUND DER VERARBEITUNG, DES VERKAUFS, VERTRIEBS ODER DER VERWENDUNG UNSERER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER DURCH DIE NICHTLIEFERUNG ODER VERSPÄTETE LIEFERUNG SOLCHER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN ENTSTEHEN, OB AUF DER GRUNDLAGE VON GEWÄHRLEISTUNG, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDEREM. DIES GILT AUCH DANN, WENN WIR AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS ODER VERLUSTS HINGEWIESEN WURDEN.
VORBEHALTLICH DER BESTIMMUNGEN DES GELTENDEN RECHTS ZUR HAFTUNG BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, BETRUG ODER VORSÄTZLICHER PFLICHTVERLETZUNG DURCH UNS, ODER BEI TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUFGRUND UNSERER FAHRLÄSSIGKEIT EINGETRETEN SIND, ÜBERSTEIGT UNSERE GESAMTE HAFTUNG FÜR EIN PRODUKT ODER EINE DIENSTLEISTUNG, OB AUF GRUNDLAGE EINES VERTRAGES, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDEREM, IN KEINEM FALL DIE SERVICEGEBÜHR FÜR DAS JEWEILIGE PRODUKT, DIE VON IHNEN FÜR DIE VERGANGENEN SECHS MONATE DES JÜNGSTEN VERTRAGSZEITRAUMS (ODER, IM FALL VON ANSPRÜCHEN, DIE NACH ABLAUF ALLER VERTRAGSZEITRÄUME ENTSTANDEN SIND, FÜR DEN LETZEN ZEITABSCHNITT DIESER ART) GEZAHLT WORDEN IST.
ABGESEHEN VON DEN REGELUNGEN DES VORLIEGENDEN SERVICEVERTRAGES ÜBERNEHMEN WIR KEINERLEI WEITERE GEWÄHRLEISTUNG UND GEBEN KEINE WEITEREN ERKLÄRUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN AB, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH. WIR SCHLIESSEN JEGLICHE GEWÄHR IM HINBLICK AUF DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER EINE ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SORGFALT ODER NICHTVERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN DRITTER AUSDRÜCKLICH AUS.
Kündigung; Zahlungen bei Kündigung; Rückerstattung: Jede der beiden Parteien ist berechtigt, den vorliegenden Servicevertrag ohne wichtigen Grund mit einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Benachrichtigung der jeweils anderen Partei zu kündigen. Im Falle einer Kündigung durch Sie ohne wichtigen Grund (oder einer Kündigung durch uns aufgrund einer Vertragsverletzung durch Sie), und falls während des laufenden Vertragseitraums Dienstleistungen gemäß dem vorliegenden Servicevertrag erbracht worden sind, sind Sie verpflichtet, die unten beschriebenen Zahlungen an uns zu leisten. Sind während dieses Zeitraums Dienstleistungen gemäß dem Servicevertrag erbracht worden und sind die Kosten dieser Dienstleistungen (berechnet auf der Grundlage unserer zum Zeitpunkt der Dienstleistung geltenden Preislisten) und des Versands geringer als die oder gleich der Servicegebühr, die Sie für den laufenden Vertragseitraum bis zum Kündigungsdatum gezahlt haben, sind Sie berechtigt, den vorliegenden Servicevertrag ohne weitere Kosten für Sie zu kündigen. Sind die Kosten von Dienstleistungen und Versand jedoch höher als die Servicegebühr, die Sie für den laufenden Vertragseitraum bis zum Kündigungsdatum entrichtet haben, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag an uns zu zahlen (jedoch in keinem Fall mehr als die volle Servicegebühr, die Sie für den laufenden Vertragseitraum zu entrichten gehabt hätten). Kündigen wir aus anderen Gründen als einer Vertragsverletzung durch Sie, oder kündigen Sie aufgrund einer Änderung der Servicevertrags-Bestimmungen, die wir während des laufenden Vertragseitraums vornehmen, erstatten wir Ihnen einen anteiligen Betrag der Servicegebühr zurück. Bei Kündigung durch Sie (aus einem anderen Grund als einer Vertragsverletzung oder Änderung der Servicevertrags-Bestimmungen durch uns) haben Sie jedoch keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. In diesem Fall müssen Sie für erbrachte Dienstleistungen die oben beschriebenen Zahlungen leisten. Bei einer Verletzung des vorliegenden Servicevertrages durch Sie oder für den Fall, dass Ihr Konto bei einem der IDEXX Unternehmen hinsichtlich eines Produkts oder einer Dienstleistung Zahlungsrückstände aufweist, behalten wir uns das Recht vor, das Erbringen von Dienstleistungen Ihnen gegenüber zu verweigern.
Verschiedenes; Abtretungsverbot: Der vorliegende Servicevertrag stellt in Bezug auf den Vertragsgegenstand den vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und uns dar und tritt an die Stelle aller vorangegangenen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Erklärungen. Den Bestimmungen in dem vorliegenden Servicevertrag zuwiderlaufende oder sie ergänzende Bedingungen aus Bestellungen oder anderen Schriftstücken, die Sie uns zukommen lassen, werden nicht Bestandteil dieses Vertrages zwischen den Parteien und sind für uns nicht bindend. Abgesehen von den obenstehenden Bestimmungen hinsichtlich unseres Rechts, die Servicebedingungen jederzeit nach Notwendigkeit zu ändern, nachdem wir Sie mindestens 30 Tage vorher davon in Kenntnis gesetzt haben, ist keine der Parteien berechtigt, den vorliegenden Servicevertrag (einschließlich dieses Absatzes) zu ändern, es sei denn eine Änderung erfolgt schriftlich und wird von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet. Pflichten, Rechte oder Ansprüche aus dem vorliegenden Vertrag dürfen von Ihnen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre Geräte an einen Dritten veräußern. Jede versuchte Abtretung ist nichtig. In einem solchen Fall haben wir weder Ihnen noch dem Abtretungsempfänger gegenüber irgendwelche Verpflichtungen.
Geltendes Recht; Gerichtsstand: DER VORLIEGENDE SERVICEVERTRAG UND DIE RECHTE UND PFLICHTEN BEIDER PARTEIEN UNTERLIEGEN DEM RECHT DER NIEDERLANDE UND SIND DIESEM ENTSPRECHEND AUSZULEGEN UND DURCHZUSETZEN, WOBEI DIE GELTUNG KOLLISIONSRECHTLICHER BESTIMMUNGEN AUSGESCHLOSSEN IST.
ALLE STREITIGKEITEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VORLIEGENDEN SERVICEVERTRAG ODER EINER ANDEREN AUS DIESEM SERVICEVERTRAG ERWACHSENEN VEREINBARUNG ENTSTEHEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERLETZUNG, KÜNDIGUNG ODER NICHTIGKEIT DESSELBEN ODER DERSELBEN, WERDEN ENDGÜLTIG VON EINEM ZUSTÄNDIGEN GERICHT IN AMSTERDAM, NIEDERLANDE, ENTSCHIEDEN.
Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen dieses Vertrages in irgendeiner Hinsicht von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erkannt werden, wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt oder beeinträchtigt. Beide Parteien vereinbaren, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine durchsetzbare und gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gewollt haben.
Englische Fassung: Der vorliegende Servicevertrag wurde in englischer und deutscher Sprache verfasst. Die englische Originalfassung ist für sämtliche Fragen der Auslegung dieses Servicevertrages maßgeblich. Alle weiteren Schriftstücke und Mitteilungen, die gemäß dem vorliegenden Servicevertrag zugestellt oder ausgehändigt werden, können in englischer Sprache verfasst sein.