Allgemeine Geschäftsbedingungen für Labortests von IDEXX/Vet Med Labor (EMEA) Ausgabe 2024
Für alle Labortests und Beratungsdienste (Datensammlung, Analyse, Auslegung und Referenzlabordienste) der IDEXX EUROPE B.V. oder ein verbundenes Unternehmen oder Vet Med Labor GmbH oder ein anderes Unternehmen von IDEXX, das Ihnen die in der Auftragsbestätigung und/oder im Leistungsverzeichnis angegebenen Tests oder Dienstleistungen anbietet (nachfolgend: "IDEXX", "wir" "uns" oder "unser"), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Wir erbringen ausschließlich Leistungen für Tierärzte und Bioforschungskunden. Wir gehen keine Vertragsbeziehung mit dem Haustierbesitzer oder sonstigen Verbrauchern ein. Ein Verbraucher in diesem Sinn ist jede natürliche Person, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Wenn Sie unsere Labortests und Beratungsdienste in Anspruch nehmen, unterwerfen Sie sich diesen Bedingungen.
Vertraulichkeit. Die IDEXX behandelt alle privaten und nicht-öffentlichen Dokumente, Daten, Berichte, technischen und anderen Informationen vertraulich und verwendet solche vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Vornahme der Analyse von Proben und für die Erstellung von an Sie gerichteten Berichten über unsere Forschungsergebnisse. Wir schützen Ihre vertraulichen Informationen unter Verwendung des gleichen Sorgfaltsgrads, um den unberechtigten Gebrauch, die unberechtigte Verbreitung oder Veröffentlichung der vertraulichen Informationen zu verhindern, den wir auch anwenden, um unsere eigenen gleichartigen vertraulichen Informationen zu schützen. Zumindest verwenden wir aber nicht weniger als einen angemessenen Sorgfaltsgrad. Falls eine Information von einer staatlichen Behörde angefordert wird und herausgegeben werden muss oder anderweitig gemäss Gesetz oder sonstigen Vorschriften offengelegt werden muss, werden wir Sie hierüber informieren, soweit dies zulässig ist. Sie verpflichten sich, unseren Namen und/oder Daten nicht auf irgendeine Weise zu verwenden, die unseren Ruf und/oder unser Geschäft schädigen könnte. Unter keinen Umständen darf unser Name – entweder allein oder in Verbindung mit demjenigen einer anderen Partei – ohne unsere schriftliche Genehmigung veröffentlicht werden.
IDEXX ist Teil einer multinationalen Gruppe von Unternehmen. Es ist möglich, dass wir Ihre vertraulichen Informationen, wie geschützte und nicht-öffentliche Materialien, Daten, Berichte, Pläne, Aufzeichnungen, technische und sonstige Informationen, an andere Unternehmen der IDEXX-Gruppe weitergeben. Eine Auflistung der Unternehmen der IDEXX-Gruppe finden Sie unter https://www.idexx.com/en/about-idexx/locations/ . Mit Ausnahme der Fälle, in denen wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre vertraulichen Informationen nicht an Dritte außerhalb der IDEXX-Gruppe weitergeben.
Wir weisen darauf hin, dass einzelne Untersuchungsergebnisse zu wissenschaftlichen Zwecken anonymisiert veröffentlicht werden können.
Zahlungsbedingungen. Die Preise für die Tierärzte richten sich nach dem, was in unserem Leistungsverzeichnis steht, das zum Zeitpunkt, in dem IDEXX die Probe erhält, in Kraft ist; die Preise für Bioforschungskunden nach dem, was in unserer Vereinbarung mit Ihnen festgelegt ist. Für Kunden mit einem genehmigten Kredit gelten unsere Standardzahlungsfristen von 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wenn sich Ihre Bonität nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern Sie trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit sind. Alle Abweichungen von den Zahlungsbedingungen müssen von uns schriftlich genehmigt werden, damit sie wirksam werden.
Lieferung von Ergebnissen. Nach der rechtzeitigen Lieferung von Proben, wird IDEXX kommerziell angemessene Anstrengungen unternehmen, um die standardgemässen Retournierungszeiten einzuhalten. Wir werde Sie darüber informieren, falls wir nicht in der Lage sind, einen Test vorzunehmen, weil wir die Probe in einem beschädigten, kontaminierten oder nicht ordnungsgemäss konservierten Zustand erhalten haben oder weil die Probe die Volumenanforderungen nicht erfüllt. Wir übernehmen die Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung einer Probe, nachdem eine Probe in den Besitz eines IDEXX-Angestellten ausgeliefert worden ist.
Einreichung einer Probe. IDEXX behält sich das Recht vor, die Annahme einer Probe, welche nach unserer Beurteilung ein unangemessenes Risiko in der Handhabe und/oder der Analyse darstellen könnte, zu verweigern oder zu annullieren. Sie versichern und gewährleisten, dass jede Probe, die eine gefährliche Substanz enthält und an IDEXX geliefert wird, nach Massgabe der geltenden Gesetze verpackt, gekennzeichnet, transportiert und ausgeliefert wird. Alle Proben gehen nach der Lieferung an die IDEXX-Einrichtung in unser Eigentum über.
Qualitätssicherung. IDEXX wird die Dienstleistungen gemäss unseren Standardqualitätskontrollverfahren für Labors ausführen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Auftragserteilung zu vergewissern, dass diese Ihren Anforderungen entspricht.
Fremdversand von Untersuchungen. In definierten Fällen leitet IDEXX Proben für angeforderte Analysen an qualifizierte Partnerlabore weiter. Der Fremdvergabe wird im Befund ausgewiesen.
Auswahl der Testmethode. Wird die Testmethode nicht durch den Vertragspartner spezifiziert, behält sich IDEXX die Wahl der Analysemethode vor.
Aufbewahrung von Proben. IDEXX bewahrt regelmäßig Blut- und Serumproben für mindestens 48 Stunden nach Erhalt im Labor auf. Danach werden die Proben zerstört. Bitte klären Sie die Aufbewahrungsfristen direkt mit dem Labor ab, bei dem Sie die Proben einreichen. Für Bioforschungskunden bewahren wir Proben für die Dauer auf, die in unseren individuellen Vereinbarung(en) mit Ihnen festgelegt sind; mangels einer solchen spezifischen Vereinbarung bewahren wir die Proben regelmäßig zwei Tage auf.
Ausstellung von Berichten. Bezugnehmend auf DIN EN ISO 17025:2018 werden verkürzte Befundberichte in folgenden Fällen erstellt:
- Befunde, die auf Kundenwunsch in einem Format übermittelt werden, das ein Einlesen in veterinärmedizinische Praxissoftware ermöglicht, enthalten keine Angaben zum durchführenden Unternehmensstandort und nennen nicht den Namen des für die Freigabe des Berichtes verantwortlichen Mitarbeiters. Auch allgemeine Hinweise, z.B. zur Gültigkeit der Ergebnisse für die Proben „wie erhalten“ können auf diesem Wege nicht übermittelt werden.
- Wir verzichten auf die Nennung der angewendeten Standardarbeitsanweisung und deren Ausgabestand bzw. Ausgabedatum im Befund.
- Die Nennung der Analysemethode kann in komplexen Parameterprofilen entfallen, wenn dies unserem Anliegen, die Befunde möglichst übersichtlich zu gestalten, entgegensteht. Der zu erwartende Einfluss der gewählten Methode auf das Prüfergebnis sowie die gleichzeitige Verfügbarkeit alternativer Methoden werden bei der Entscheidung über die Methodenangabe maßgeblich berücksichtigt.
- Der Zeitraum der Analyse wird durch den Zeitraum zwischen Probeneingangsdatum und Befunderstellung definiert. Umschließt dieser Zeitraum mehrere Tage, wird auf eine Aufschlüsselung im Befund verzichtet.
- Im Befund wird keine Messunsicherheit der Messergebnisse ausgewiesen.
Alle im verkürzten Befundbericht nicht übermittelten Angaben können dem Kunden jederzeit zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Aufbewahrung von Berichten. Soweit wir mit Ihnen nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben, bewahren wir Berichte für die Dauer von sechs (6) Jahren auf. Danach erlauben wir uns, die Berichte zu vernichten, soweit wir gesetzlich nicht zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet sind. Die Berichte geben wir nur an Tierärzte und Bioforschungskunden heraus.
Probebehälter. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Probebehälter zur Verfügung. Wir behalten uns das Recht vor, eine Gebühr für die Probebehälter zu erheben. Der Kunde ist verantwortlich für die Verwendung des Behälters für den Versand der Probe an ein IDEXX-Labor. Wenn der Kunde keinen IDEXX-Probebehälter verwendet, ist dieser dafür verantwortlich, dass die Probe während des Versands an das IDEXX-Labor ausreichend geschützt verpackt ist.
Beschränkte Gewährleistung und Haftungsbeschränkung. . IDEXX stellt sicher, dass alle übernommenen Aufträge, von qualifiziertem Personal auf eine professionelle Art und Weise ausgeführt werden. Wir gewährleisten sorgfältige Testergebnisse für die bei uns eingereichten Proben.
DARÜBERHINAUS GEWÄHREN WIR WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT ZUSÄTZLICHE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN. INSBESONDERE SICHERN WIR NICHT ZU, DASS UNSERE LEISTUNGEN FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. UNSERE MITARBEITER SIND NICHT BEVOLLMÄCHTIGT, WEITERE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN ZU GEBEN.
GRUNDSÄTZLICH SIND SÄMTLICHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN IDEXX AUSGESCHLOSSEN. SOWEIT UNSERE HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN ODER BEGRENZT IST, GILT DIES AUCH FÜR DIE PERSÖNLICHE HAFTUNG UNSERER ANGESTELLTEN, ARBEITNEHMER, MITARBEITER UND SONSTIGER ERFÜLLUNGSGEHILFEN UND VERTRETER.
DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT JEDOCH NICHT
- BEI DER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT DURCH IDEXX ODER EINEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, VERTRETER ODER SONSTIGEN ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON IDEXX (NACHFOLGEND: IDEXX-TEAM);
- FALLS EIN VORSÄTZLICHES ODER GROB FAHRLÄSSIGES VERHALTEN VON IDEXX ODER DES IDEXX-TEAMS DIE GRUNDLAGE FÜR DEN SCHADENSERSATZANSPRUCH IST;
- IM FALLE DER VERLETZUNG EINER VON IDEXX EINGERÄUMTEN GARANTIE;
- IM FALLE EINER ZWINGENDEN GESETZLICHEN HAFTUNG, BEISPIELSWEISE NACH DEM DEUTSCHEN PRODUKTHAFTUNGSGESETZ UND
- FALLS IDEXX ODER DAS IDEXX-TEAM FAHRLÄSSIG EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT VERLETZT. FALLS IDEXX ODER DAS IDEXX-TEAM FAHRLÄSSIG EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT VERLETZT, IST DIE HAFTUNG VON IDEXX BEGRENZT AUF DEN VERTRAGSTYPISCH VORHER-SEHBAREN SCHADEN. EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT IST EINE SOLCHE VERTRAGSPFLICHT, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGS-GEMÄSSE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN EINHALTUNG DER VERTRAGSPARTNER REGELMÄßIG VERTRAUT UND VERTRAUEN DARF.
DIE OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN IMPLIZIEREN KEINE ÄNDERUNG DER BEWEISLAST ZUM NACHTEIL DER VERTRAGSPARTNER UND SCHLIESSEN KEINE AUSDRÜCKLICH IN DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEWÄHRTEN ANSPRÜCHE AUS.
Hinweis für Tierärzte. Die IDEXX akzeptiert Anfragen für Dienstleistungen von Tierärzten und erbringt Beratungs- und Beurteilungsdienstleistungen für Tierärzte ausschliesslich auf einer intraprofessionellen Basis. Da sie persönlich den Patienten nicht untersucht haben und an diesem auch keine Tests vorgenommen haben, verlassen sich die IDEXX-Tierärzte bei der Erbringung von Beratungsdiensten und bei der Beurteilung von Testresultaten auf die von Ihnen, dem erstversorgenden Tierarzt, mitgeteilten Daten. Bei der Erbringung von Beratungsleistungen geben wir nicht vor, eine Diagnose zu stellen oder Ihren Patienten zu behandeln. Die Testprotokolle und Beurteilungen, die wir erbringen, beruhen auf Empfehlungen der zeitgenössischen tierärztlichen Literatur und dienen nur als allgemeine Orientierungshilfe. So wie bei anderen Diagnosen und Behandlungen sollten Sie nach eigenem Ermessen den Patienten behandeln, unter Berücksichtigung einer vollständigen Beurteilung des Patienten, einschliesslich seiner Krankheitsgeschichte, seinem Erscheinungsbild und den vollständigen Labordaten. Mit Hinsicht auf alle medikamentösen Therapien oder Kontrollprogramme verweisen wir Sie auf die Produktbeilagen für eine vollständige Beschreibung der Dosierungen, Indikationen, Interaktionen und Warnungen. Diagnosen und Behandlungsentscheidungen liegen letztlich in der Verantwortung des behandelnden Tierarztes.
Hinweis zur Tierhalterabrechnung. Rechnungsstellung gegenüber dem Tierhalter. In einigen Fällen stellt IDEXX als Entgegenkommen gegenüber einem tierärztlichen Kunden auf dessen Wunsch hin dem Tierhalter die Referenzlabor-Dienstleistungen direkt in Rechnung, sofern der tierärztliche Kunde: (a) die Zustimmung des Tierhalters zur Rechnungsstellung an den Tierhalter einholt, wie auf dem entsprechenden Anforderungsformular für Referenzlabor-Dienstleistungen angegeben; (b) die vollständige Adresse des Tierhalters, wie auf dem entsprechenden Anforderungsformular für Referenzlabor-Dienstleistungen gefordert, angibt; und (c) den Tierhalter darüber informiert, dass die Abschnitte „Vertraulichkeit“, „Eingeschränkte Garantie durch Referenzlabore“, „Haftungsbeschränkungen“ und „Zahlungsbedingungen“ in diesen Bedingungen bzw. den allgemeinen Verkaufsbedingungen von IDEXX für den Tierhalter gelten. Zur Klarstellung: Der tierärztliche Kunde bleibt für die Zahlung der ausgewiesenen Gebühren für Referenzlabor-Dienstleistungen an IDEXX verantwortlich, sofern der Tierhalter diese Gebühren aus irgendeinem Grund nicht bezahlt. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UNTERHÄLT IDEXX EINE KUNDENBEZIEHUNG MIT DEM TIERHALTER. WIR ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE GEGENÜBER DEM TIERHALTER, UND, IM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN MAẞ, GELTEN DIE IM ABSCHNITT „BESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN VON REFERENZLABOREN“ AUFGEFÜHRTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN TIERHALTER.
Sammlung und Nutzung persönlicher Daten
IDEXX sieht die richtige Verarbeitung von persönlichen Daten (also jeglichen Daten, die sich auf eine identifizierte und identifizierbare, lebende, natürliche Person) als sehr wichtig und hat eine Datenschutzregelung eingeführt, die auf www.idexx.com
eingesehen werden kann.
Keine abweichenden Bedingungen. Die IDEXX akzeptiert keine Bestellungen, die irgendwelche Bedingungen enthalten, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Wir widersprechen allen Vertragsbedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, soweit wir ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Anwendbares Recht; Gerichtstand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vereinbarungen, in die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen wurden, unterstehen ausschließlich dem deutschen materiellen Recht, ohne Verweis auf seine Kollisionsrechtsgrundsätze. Das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf 1980 (CISG) findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist für Streitwerte bis einschließlich € 5.000,00 das Gericht in Ludwigsburg und für höhere Streitwerte das Gericht in Stuttgart, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. IDEXX ist auch berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt davon unberührt.
Stand: 1 Oktober 2024