Shortcuts


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxisverwaltungssoftware Idexx Europe

(Revision May 18, 2023)


Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) die Grundlage, auf der IDEXX Laboratories B.V., eine nach niederländischem Recht organisierte und gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die bei der Handelskammer unter der Handelsregisternummer 30130428 eingetragen ist oder ein verbundenes Unternehmen, das auf einem Rechnungs- oder Bestellformular („IDEXX“) angegeben ist, die Dienstleistungen an die natürliche oder juristische Person und/oder den Nutzer der Dienstleistungen („Kunde“) gemäß einem beliebigen IDEXX-Bestellformular (eine „Bestellung“) verkauft und erbringt. Es gelten keine weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihnen wird hiermit ausdrücklich von IDEXX widersprochen. IDEXX und die Gegenpartei einer Bestellung werden als „IDEXX“ bzw. als „Kunde“ bezeichnet, wobei jede Partei auch als „Partei“ oder gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden kann. Im Falle von Widersprüchen zwischen der englischen Version dieser AGB und einer Version in einer anderen Sprache ist die englische Version maßgeblich.


Artikel 1: Begriffsbestimmungen

1.1 Erweiterungsmodul bezieht sich auf Erweiterungen der bestehenden Software-Plattform oder Dienstleistungen, die über die Basis-Software aktiviert werden können.

1.2 Verbundenes Unternehmen bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die (i) eine Partei kontrolliert oder (ii) von einer Partei kontrolliert wird oder (ii) unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

1.3 Vertrag bezeichnet die jeweilige Bestellung, die Auftragsbestätigung, die Dienstleistungsvereinbarung, diese AGBs und alle anderen Vereinbarungen und/oder Bedingungen, die von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.

1.4 Kundeninhalt bedeutet alle Daten, Texte, Audio- und Videodateien, Fotos, Grafiken, Nachrichten, Tools und alle anderen Inhalte, die vom Kunden oder einem Benutzer in einem beliebigen Format zur Verfügung gestellt werden und die auf oder durch die Software ausgeführt oder in der Software gespeichert werden oder diese nutzen.

1.5 Datenverarbeitungsvertrag ist der IDEXX-Kundendatenverarbeitungsvertrag und die anwendbaren Anhänge zum Datenverarbeitungsvertrag, jeweils hier zu finden, der die Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt, bei denen IDEXX als Datenverarbeiter auftritt.

1.6 Datenschutzgesetze bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 ("DSGVO") oder andere Datenschutzgesetze, die hier  aufgeführt sind.

1.7 Go-Live-Datum bezeichnet den Tag, an dem alle aktiven Kundendatensätze des Kunden von seinem aktuellen Patientenverwaltungssystem in die Software übertragen werden und der Kunde mit der Nutzung der Software beginnen kann, oder - bei Nicht-Konvertierungen - den ersten Tag, an dem der Kunde mit der Verwaltung aktiver Patienten in der Software beginnt.

1.8 Onboarding ist eine Dienstleistung, bei der IDEXX dem Kunden verschiedene Ressourcen zur Verfügung stellt, um die Einrichtung und Vorbereitung der „Go-Live“-Phase und die Nutzung der Dienstleistungen in der/die Einrichtung(en) des Kunden zu ermöglichen. Das Onboarding umfasst Implementierungsmeetings und die Datenmigration.

1.9 Implementierungsmeetings sind virtuell oder vor Ort stattfindende Schulungs- bzw. Beratungsmeetings, die die Software und die Benutzer auf die „Go-Live“-Phase vorbereiten.

1.10 Datenmigration bezeichnet den Transfer, die Konvertierung und den Upload-Prozess der Patientenverwaltungsdaten des Kunden von dessen vorherigem Praxis-Informationsverwaltungssystem auf unsere Software (einschließlich Animana zu Animana).

1.11 Einführungsmeeting ist die erste Station des Onboarding-Prozesses, bei der die Bedürfnisse des Kunden sowie wesentliche Projekttermine festgehalten werden und die Online-Checkliste mit dem Kunden geteilt wird.

1.12 Patientenverwaltungsdaten sind alle vom Kunden in die Software eingegebenen Daten sowie alle Daten, die von IDEXX erstellt werden.

1.13 Personenbezogene Daten beziehen sich auf alle Daten hinsichtlich identifizierte oder identifizierbare lebende natürliche Personen.

1.14 Dienstleistungen bezeichnet die Bereitstellung der Software, die Wartung, den Kundensupport und technische Verbesserungen.

1.15 Software bezeichnet eines der IDEXX-Softwarepakete (Animana oder SmartFlow) und alle damit verbundenen Produkte, Dienstleistungen und Erweiterungen, die eine Online-Lösung für die Patientenverwaltung und die Praxisverwaltung bereitstellen. Alle aktuellen und zukünftigen Versionen und Funktionen sind hierin enthalten.

1.16 Benutzer sind diejenigen Mitarbeiter, Berater, Agenten oder Auftragnehmer des Kunden, die vom Kunden zur Nutzung der Software autorisiert sind und vom Kunden eine angemessene Schulung und Aufsicht für die Nutzung der Software erhalten haben.


Artikel 2: Angebote

Ein Angebot von IDEXX ist nur dann gültig, wenn es dem Kunden schriftlich mitgeteilt wird. Die Angebote sind dreißig (30) Tage ab dem Datum der Angebotsabgabe gültig. IDEXX behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen ein Angebot nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden zurückzuziehen.

Artikel 3: Laufzeit und Kündigung

3.1 Die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Animana-Software werden für den in der unterzeichneten jeweiligen Bestellung angegebenen Zeitraum mit einer anfänglichen Mindestdauer von zwölf (12) Monaten erbracht, es sei denn, sie werden gemäß den Bestimmungen dieser AGB früher gekündigt. Wenn der Kunde nicht vorher gekündigt hat, wird der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate verlängert.

3.2 Die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der SmartFlow-Software werden für den in der unterzeichneten entsprechenden Bestellung angegebenen Zeitraum, mit einer anfänglichen Mindestdauer von einem Monat, erbracht. Wenn der Kunde nicht vorher gekündigt hat, wird der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat verlängert.

3.3 Nach der hierin vorgesehenen anfänglichen Laufzeit kann der Vertrag von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden gilt als zugegangen, sobald IDEXX dem Kunden eine entsprechende Bestätigung übermittelt hat.

3.4 Erweiterungsmodule können von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden gilt als zugegangen, sobald IDEXX dem Kunden eine entsprechende Bestätigung übermittelt hat.

3.5 IDEXX wird den Erhalt der Kündigung des Kunden innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen bestätigen.

3.6 IDEXX stellt dem Kunden die in der Animana-Software gespeicherten Patientenverwaltungsdaten innerhalb von zehn (10) Werktagen, nachdem IDEXX die Bestätigung der Kündigung an den Kunden gesendet hat, in einem gängigen Format zur Verfügung. IDEXX kann für die Bereitstellung der Patientenverwaltungsdaten an den Kunden (zusätzliche) Kosten in Rechnung stellen.

3.7 Nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung über die SmartFlow Software Dienstleistungen kann der Kunde weiterhin kostenlos auf die Kundeninhalte zugreifen, indem er ein kostenloses Konto mit einem Login verwendet.

3.8 IDEXX hat jederzeit das Recht, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn der Kunde gegen den Vertrag verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Absendung der Mitteilung durch IDEXX behebt.

3.9 IDEXX kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde:

  • i. In Verbindung mit diesem Vertrag gegen geltende Gesetze verstößt oder IDEXX in angemessener Weise feststellt, dass ein solcher Verstoß wahrscheinlich ist oder IDEXX dazu veranlasst, gegen geltende Gesetze zu verstoßen;
  • ii. Zahlungsunfähig wird oder allgemein nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder es versäumt, diese zu begleichen;
  • iii. Einen Antrag auf freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs stellt oder gestellt hat oder auf andere Weise freiwillig oder unfreiwillig einem Konkurs- oder Insolvenzverfahren unterliegt;
  • iv. Eine allgemeine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder zu veranlassen versucht; oder
  • v. Einen Zwangsverwalter, Treuhänder, Verwahrer oder ähnlichen Vertreter beantragt oder bestellt hat, der durch Beschluss eines zuständigen Gerichts zur Übernahme oder zum Verkauf eines wesentlichen Teils seines Eigentums oder Geschäfts bestellt wurde.


3.10 In keinem Fall beeinträchtigt eine Kündigung aus einem beliebigen Grund die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung ausstehender Gebühren oder gibt dem Kunden das Recht auf eine Rückerstattung.


Artikel 4: Preise

4.1 Die Preise können je nach Gerichtsbarkeit variieren. Es gelten die in der Bestellung angegebenen Preise, die in der jeweiligen Währung ausgewiesen werden. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und alle anderen anwendbaren Steuern.

4.2 IDEXX behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern. Diese Preisänderungen werden durch den elektronischen Newsletter von IDEXX oder andere elektronische Mitteilungen mindestens einen (1) Monat vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben.

4.3 Alle auf der Internetseite von IDEXX software.idexx.de , in Broschüren und Newslettern angegebenen Preise sind vorbehaltlich etwaiger Schreib- und Rechenfehler und IDEXX übernimmt keine Haftung.

4.4 Die erste Rechnung wird im Monat des „Go-Live“-Datums ausgestellt. Für jedes Konto, das nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem ersten Aufnahmetermin mit dem Team des Customer Success Managers „live“ gegangen ist, hat IDEXX das Recht, mit der Rechnungsstellung der monatlichen Mindestgebühr bis zum Go-Live-Datum zu beginnen, danach gelten die normalen Preise.

4.5 Nicht genutzte Stunden für vertraglich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. Beratung, Schulung, Datendienste usw., verfallen 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung oder 6 Monate nach Rechnungsdatum, je nachdem, welches Datum zuerst eintritt.


Artikel 5: Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlungsbedingungen sind vierzehn (14) Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. IDEXX behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu widerrufen und die zuvor verlängerte Zahlungsfrist zu verlängern. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung durch IDEXX zu.

5.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung per Lastschrift. Der Kunde ermächtigt IDEXX, die vom Kunden geschuldeten Beträge von seinem Konto abzubuchen. Der Kunde stellt sicher, dass der Saldo des betreffenden Kontos ausreichend ist. Hat sich der Kunde für eine andere Zahlungsart als das Lastschriftverfahren entschieden, ist IDEXX berechtigt, zusätzliche Verwaltungskosten zu berechnen, und der Kunde akzeptiert diese zusätzlichen Verwaltungskosten hiermit unwiderruflich.

5.3 Hat der Kunde nicht alle fälligen Beträge, außer den in gutem Glauben bestrittenen, bezahlt oder verstößt der Kunde anderweitig gegen eine Bestimmung dieser AGB, so kann IDEXX unbeschadet sonstiger Rechte die Leistung nach diesen AGB, einschließlich der Garantieleistung, aussetzen und alle ausstehenden Beträge, die der Kunde schuldet, für sofort fällig und zahlbar erklären.

5.4 Zahlt der Kunde eine Rechnung bei Fälligkeit nicht, ist IDEXX berechtigt, dem Kunden monatliche Verzugsgebühren in Rechnung zu stellen, die sich aus dem gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz für die ausstehenden Beträge ergeben. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde neben dem geschuldeten Betrag und den darauf entfallenden Zinsen sämtliche Bankgebühren, gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten sowie die Kosten von Inkassobüros im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen.


Artikel 6: Onboarding: Implementierung und Datenmigration

6.1 IDEXX wird den Kunden und seine Mitarbeiter dabei unterstützen, den Onboarding-Prozess und alle erforderlichen Aufgaben zu verstehen und abzuschließen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Aufgaben im Rahmen der vereinbarten Zeit abzuschließen. Das Onboarding umfasst Implementierungsmeetings sowie die Datenmigration. Implementierungsmeetings können sowohl vor Ort als auch virtuell zwischen Mitarbeitern von IDEXX und den Mitarbeitern des Kunden stattfinden. Zusätzliche Ressourcen wie einschließlich aber nicht ausschließlich Zugang zu Online-Schulungen und Unterstützung per E-Mail und über Telefon werden bereitgestellt. Der Kunde versteht, dass diese Prozesse die Einhaltung seinerseits erfordern. Zu diesen erforderlichen Erwartungen gehören:

  • i. Der Kunde muss sicherstellen, dass mindestens 90 % seiner Mitarbeiter, die die Software benutzen werden, die angebotene Schulung absolvieren, bevor ihre Einrichtung "Go Live" gehen und vollen Zugang zur Software erhalten kann.
  • ii. Vor Ort und virtuell stattfindende Implementierungsmeetings – Der Kunde muss alle entsprechenden Aufgaben vor diesen geplanten Meetings durchführen. Die Liste dieser erforderlichen Aufgaben wird dem Kunden über eine Online-Checkliste zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen. Diese Checkliste muss zu 100 % ausgefüllt werden, bevor darauffolgend Implementierungsmeetings stattfinden können.
  • iii. Datenmigration-Kontrollen – Der Kunde muss eine vollständige Kontrolle der übertragenen Daten durchführen und jegliche auftretenden Probleme innerhalb des zwischen IDEXX und dem Kunden vereinbarten Zeitrahmens vermerken, sodass genügend Zeit ist, um Änderungen vorzunehmen und die Daten erneut zu kontrollieren.
  • iv. Der Kunde stellt sicher, dass die Implementierungsmeetings wie geplant zum vereinbarten Datum/zur vereinbarten Zeit mit den vorgesehenen Teilnehmern durchgeführt werden.
  • v. Die gesamte Hardware (z. B. Computer, iPads, Fernseher/Monitore und Drucker usw.) muss mindestens zwei (2) Wochen vor dem vereinbarten "Go-Live"-Datum vor Ort sein, eingerichtet (d. h. Computer und iPads konfiguriert und Fernseher angeschlossen und montiert usw.) und funktionsfähig sein.
  • vi. Der Kunde stellt eine Möglichkeit zur Verfügung, direkt mit allen Mitarbeitern zu kommunizieren, die die Software benutzen werden, um Aktualisierungen, Schulungen, Erinnerungen, Umfragen und andere Kommunikationen durchzuführen, so dass alle Mitarbeiter des Kunden gut informiert und vorbereitet sind.
  • vii. Der Kunde ist vollständig für die Einhaltung aller erforderlichen Prozesse, Schulungen und Aufgaben des Onboarding-Prozesses durch seine Nutzer verantwortlich.
  • viii. In den Kosten für das Onboarding enthalten, unterstützen die Mitarbeiter von IDEXX den Kunden bei der grundlegenden Einrichtung und Fehlerbehebung der IT-Infrastruktur des Kunden im Hinblick auf die Kompatibilität mit der Software. Sollte ein Umstand spezielle IT-Kenntnisse zur Überwindung von Barrieren oder Schwierigkeiten erfordern, so ist der Kunde für die Stundenkosten eines von IDEXX beauftragten IT-Spezialisten eines Drittanbieters verantwortlich und/oder erbringt diese Leistung mit eigener IT-Unterstützung. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann die Fähigkeit von IDEXX einschränken, die gesamte Produktfunktionalität bereitzustellen, und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.


6.2 Um die Auswirkungen von sich verzögernden oder abgesagten Projekten zu verringern, muss der Kunde so schnell wie möglich über Verzögerungen oder Absagen informieren. Während des Einführungsmeetings wird ein Zieltermin für die „Go-Live”-Phase des Onboardings festgelegt. Das endgültige „Go-Live”-Datum wird zwischen IDEXX und dem Kunden vereinbart und in der gemeinsamen Online-Checkliste festgehalten.

6.3 Für den Fall, dass der Kunde einen Zeitpunkt für ein Implementierungsmeeting vereinbart hat, führt die Nichterfüllung einer der oben genannten Anforderungen durch den Kunden dazu, dass IDEXX- Ressourcen verschoben werden müssen. Wenn eine solche Absage erfolgt:

  • i. Ein Anteil der Gebühr des Implementierungs- bzw. „Go-Live“-Meetings wird je nach Meldung über die Anzahl der Arbeitstage des Kunden erhoben (und der Onboarding- Rechnung hinzugefügt). 
       >20 Arbeitstage   10-20 Arbeitstage   5-9 Arbeitstage   <5 Arbeitstage 
     Virtuelles Meeting   0%  0%  50%  100%
     Meeting vor Ort  0%  50%  100%  100%
     Go-Live“-Tag  50%  100%  100%  100%
     Datenmigration  50%  50%  100%  100%
  • ii. Der Kunde muss das Implementierungsmeeting auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verschieben und kann die Software bis zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nicht nutzen. Dies wirkt sich unter Umständen auf unser Vermögen aus, das endgültige „Go-Live“- Datum einzuhalten. Die Laufzeit des Vertrags wird dadurch nicht geändert.
  • iii. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten für die stornierten Reise- oder Übernachtungskosten von IDEXX zu übernehmen. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt. In diesen Fällen hat IDEXX dem Kunden Belege und eine Rechnung, die diese Aufwendungen dokumentiert, zur Verfügung zu stellen. Die Rechnung für stornierte Reisen und Unterkünfte muss vor der Verschiebung des Vor-Ort- Implementierungsmeetings vollständig bezahlt werden.
  • iv. Versäumt es der Kunde, die erforderlichen Aufgaben vor einem neu geplanten Implementierungsmeeting zu erledigen, läuft derselbe Prozess wie oben beschrieben ab.


6.4 Für den Fall, dass der Kunde beschließt, das Onboarding nach dem Einführungsmeeting abzusagen, gilt Folgendes:

  • i. Als Mindestbetrag wird folgender Anteil der vollen Onboarding-Gebühr je nach Meldung über die Anzahl der Arbeitstage des Kunden berechnet: 
       >12 Wochen   10-12 Wochen   6-9 Wochen   <5 Wochen 
     Implementierungsgebühr   25%  50%  75%  100%
     Datenmigrationsgebühr  25%  50%  75%  100%
  • ii. Sollte der Kunde einen höheren Anteil der vertraglich vereinbarten Leistungen in Anspruch genommen haben als den oben aufgeführten Anteil, so werden dem Kunden die in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung gestellt.
  • iii. Sollte der Kunde beschließen, das Onboarding nach seiner Absage von Neuem durchzuführen, müssen die Parteien eine neue Vereinbarung unterzeichnen und sich auf Onboarding-Gebühren und ein entsprechendes Zeitfenster einigen.


6.5 Sollte der Kunde beschließen, keine verfügbaren Onboarding-Module zu kaufen, übernimmt er die Verantwortung für die damit verbundene Kontrolle der Daten, die Konfiguration der Seite und die Schulungen. Wir behalten uns das Recht vor, nachträgliche Implementierungen und Fehlerbehebungen im Bereich der Datenmigration in Rechnung zu stellen, die nach dem „Go-Live“- Datum gegebenenfalls vom Kunden angefordert werden.


Artikel 7: Bereitstellung und Umfang der Dienstleistungen

7.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die für die Nutzung der Dienstleistungen erforderlichen Hard- und Softwarespezifikationen erfüllt, die in der Bestellung festgelegt werden.

7.2 Der Kunde wird IDEXX unverzüglich auf elektronischem Wege über Änderungen des Kontaktnamens, der E-Mail-Adressen und anderer Daten informieren, die für die Durchführung oder Abrechnung der Software durch IDEXX sowie für den Erhalt anderer Mitteilungen von IDEXX bezüglich der Software wichtig sind. Die oben genannten Daten können über die Software eingegeben werden.

7.3 IDEXX behält sich das Recht vor, die Software oder Dienstleistungen oder Teile davon jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, zu erweitern, zurückzuziehen oder auszusetzen, z. B. um die Funktionalität zu verbessern und Fehler zu korrigieren. Aufgrund der Art der Dienstleistungen ist es nicht möglich, einen einzelnen Kunden von einer solchen Änderung, Erweiterung, Rücknahme oder Aussetzung auszuschließen. Darüber hinaus ist IDEXX berechtigt, Komponenten der Dienstleistungen nicht mehr mit Updates zu versehen und/oder zu betreuen. IDEXX ist nicht verpflichtet, Ersatz für Schäden zu leisten, die durch die Änderung der Software oder der Dienstleistungen entstehen. IDEXX wird den Kunden dreißig (30) Tage im Voraus über die Änderungen informieren, wenn die Änderungen nach alleiniger Auffassung von IDEXX die Dienstleistungen erheblich verändern.

7.4 IDEXX kann nach eigenem Ermessen oder nach Vereinbarung mit dem Kunden Schulungen, technische Unterstützung oder professionelle, archivarische oder sonstige Zusatzleistungen erbringen. IDEXX behält sich das Recht vor, den Umfang oder die Bedingungen der in diesem Artikel genannten Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu ändern, und wird den Kunden über eine solche Änderung entweder elektronisch oder durch Veröffentlichung auf der entsprechenden Internetseite von IDEXX informieren. IDEXX wird den Kunden über die Art und die Bedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die anwendbaren Gebühren) im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen informieren.

7.5 Die Dienstleistungen werden während der von IDEXX dem Kunden mitgeteilten Zeiten zur Verfügung gestellt. IDEXX behält sich das Recht vor, die Dienstleistungszeiten von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu erweitern. Die Support-Informationen für die einzelnen Länder finden Sie auf der IDEXX-Internetseite www.idexx.de/de/veterinary/software-services .

7.6 IDEXX verpflichtet sich, dem Kunden jede zumutbare Unterstützung zu leisten, die der Kunde von Zeit zu Zeit anfordern kann. IDEXX wird den Kunden bei der Nutzung der Dienstleistungen telefonisch und online unterstützen. IDEXX ist bestrebt, Fragen angemessen und innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beantworten. IDEXX kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Antworten nicht garantieren. Der Support beschränkt sich auf funktionale Themen der Dienstleistungen und beinhaltet keine Verwaltungs-, Buchhaltungs- oder Steuerberatung.

7.7 Wenn nach Auffassung von IDEXX eine Bedrohung für den Betrieb der Computersysteme oder des Netzwerks von IDEXX oder Dritten und/oder der über ein Netzwerk erbrachten Dienstleistungen besteht, ist IDEXX berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie für angemessen hält, um ein solches Risiko abzuwenden oder zu verhindern.

7.8 Sind die Dienstleistungen aufgrund von Störungen, Wartungsarbeiten oder anderen Ursachen nicht verfügbar, bemüht sich IDEXX, den Kunden über die Art und voraussichtliche Dauer der Unterbrechung zu informieren.

7.9 IDEXX behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, um routinemäßige Wartungsarbeiten, Anpassungen oder Verbesserungen der Dienstleistungen und Webserver von IDEXX durchzuführen. IDEXX ist bestrebt, eine solche Außerbetriebsetzung außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen und den Kunden über die geplante Außerbetriebsetzung im Voraus zu informieren. IDEXX ist weder für eine solche Außerbetriebsetzung haftbar noch wird sie eine Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz an den Kunden aufgrund einer solchen Außerbetriebsetzung anerkennen. In einem Notfall ist IDEXX nicht verpflichtet, den Kunden zu benachrichtigen.

7.10 IDEXX bemüht sich, eine nächtliche Sicherung zu erstellen. Die Sicherungen werden in einem anderen Rechenzentrum als die Server gespeichert. Sicherungen werden sieben (7) Tage lang gespeichert. Sieben (7) Sicherungen stehen jederzeit zur Verfügung.

7.11 Die Links von IDEXX mit anderen Dienstanbietern sollten als zusätzliche Dienstleistung angesehen werden. IDEXX kann vom Kunden nicht verpflichtet werden, die Links aufrechtzuerhalten oder weiter zu pflegen. Darüber hinaus kann der ordnungsgemäße Betrieb solcher Links nicht garantiert werden, und IDEXX übernimmt keine Haftung für die über solche Links zugänglichen Dienstleistungen.


Artikel 8: Nutzungsbeschränkungen und Sicherheit

8.1 IDEXX stellt dem Kunden mindestens einen (1) Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang und die Konfiguration der Dienstleistungen zur Verfügung.

8.2 Die SmartFlow-Software ist auf ein Konto pro Einrichtung beschränkt. Eine Einrichtung wird als eine Einheit definiert, die primär getrennt von anderen funktioniert, auch wenn sie Teil eines zentralisierten Geschäfts ist. Getrennte physische Standorte gelten als separate Einrichtungen. Wenn der Kunde mehrere Standorte hat, benötigt er zusätzliche registrierte Konten für jede Einrichtung. Wenn der Kunde mehrere Einrichtungen am selben physischen Standort betreibt, diese aber getrennt voneinander funktionieren (d.h. Check-in, Patientenverwaltung, der Großteil des Personals, Buchhaltung, Finanzen usw. werden unabhängig voneinander abgewickelt), ist es erforderlich, für jede Einrichtung getrennte Konten/Abonnements zu haben.

8.3 Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Sicherheit aller Passwörter, die mit seinen Konten verbunden sind, und (b) alle Sicherheitslücken und deren Folgen, die sich aus den Inhalten des Kunden (einschließlich Viren, Trojaner, Malware, Würmer oder andere schädliche Programmierroutinen oder Codes, die in den Inhalten des Kunden enthalten sind) oder aus der Nutzung der Software durch den Kunden ergeben.

8.4 Der Kunde darf nicht mehr Benutzer auf die Software zugreifen lassen, als in der Bestellung angegeben.

8.5 Bis zum Beweis des Gegenteils gelten alle Aktivitäten und Mitteilungen in Bezug auf die Software unter dem Benutzerkonto, dem/den Benutzernamen oder dem Passwort/den Passwörtern des Kunden als gültig ausgestellt und vom Kunden autorisiert.

8.6 Der Kunde ist allein haftbar für alle Kosten, Gebühren und Ausgaben, die sich aus allen Aktivitäten und Kommunikationen ergeben, die unter seinem Benutzerkonto, seinem/seinen Benutzernamen oder seinem Passwort/seinen Passwörtern stattfinden oder sich darauf beziehen.

8.7 Der Kunde hat IDEXX unverzüglich zu informieren, wenn der Kunde vermutet, dass das Benutzerkonto, der/die Benutzername(n) oder das Passwort/die Passwörter von Unbefugten erlangt wurde(n). In einem solchen Fall ist IDEXX mit der hiermit stillschweigenden ausdrücklichen Genehmigung des Kunden berechtigt, alle wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, die IDEXX zum Schutz der Software und der Patientenverwaltungsdaten für geeignet hält.

8.8 Die zur Verfügung gestellte Software ist nur für interne Zwecke des Kunden bestimmt, und der Kunde verpflichtet sich, sie nicht zum Nutzen anderer Personen zu nutzen oder anderen Personen die Nutzung zu gestatten (auch nicht auf Zeitteilungs-, Servicebüro- oder anderer Basis) oder zur Entwicklung oder Änderung von Anwendungsprogrammen, schriftlichen Materialien oder anderen Produkten oder zur Ausführung anderer Anwendungen als der Software von IDEXX zu verwenden.

8.9 Der Kunde wird nicht, und wird sicherstellen, dass die Benutzer nicht: (a) die Software oder einen Teil davon zurückentwickeln, modifizieren, disassemblieren, dekompilieren, reproduzieren, veröffentlichen, anpassen oder abgeleitete Werke davon herstellen, (b) die Software lizenzieren, vermieten, verkaufen, übertragen, abtreten, verteilen, auslagern, Zeitteilungs- oder Servicebüro- Nutzung erlauben oder kommerziell verwerten; (c) die Software Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht durch diese AGB und die Bestellung gestattet ist; (d) die Software anders als in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu verwenden; (e) geltendes Recht verletzen; (f) die Software zu verwenden, um Schäden oder Verletzungen an Personen (einschließlich Patienten) oder Eigentum zu verursachen oder jemanden zu belästigen; (g) Material zu veröffentlichen, das belästigend, verleumderisch, obszön oder ungesetzlich ist oder die Rechte Dritter (einschließlich der Rechte auf Privatspe härund geistiges Eigentum) verletzt; (h) die Software zum Versenden unerwünschter kommerzieller Mitteilungen (einschließlich Massen-E-Mails) zu verwenden; (i) in die Software oder ein in Verbindung mit der Software verwendetes IDEXX-System Viren, Trojaner, Malware, Würmer oder andere schädliche Programmierroutinen oder Codes einzuführen; (j) Schwachstellen-Scans, Penetrationstests der Software oder das Knacken von Passwörtern durchzuführen; und (k) auf die Software zugreifen oder sie verwenden, um Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu unterstützen, die direkt oder indirekt mit IDEXX konkurrieren.

8.10 Der Kunde bestimmt nach eigenem Ermessen, welche Kundeninhalte mit der Software gespeichert und/oder ausgetauscht werden. Dies bedeutet, dass der Kunde und nicht IDEXX in vollem Umfang für alle Inhalte verantwortlich ist, die der Kunde und die Nutzer unter seinem Passwort bzw. ihren Passwörtern oder seiner bzw. ihren Kontobezeichnung(en) (unabhängig davon, ob der Kunde tatsächlich oder ausdrücklich dazu ermächtigt ist oder nicht) hochladen, veröffentlichen, per E-Mail versenden oder anderweitig über die Software übertragen. Der Kunde bestätigt hiermit, dass IDEXX keine Kenntnis davon hat, woraus diese Informationen bestehen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich zu gewährleisten, dass diese Informationen rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. IDEXX übernimmt keinerlei Haftung für die mit der Software gespeicherten und/oder ausgetauschten Informationen/Kundeninhalte. Der Kunde stellt IDEXX jederzeit in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die vom Kunden mittels der Software gespeicherten und/oder ausgetauschten Informationen rechtswidrig sind. IDEXX behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Daten zu löschen, zu verschieben oder zu bearbeiten, die nach eigenem Ermessen gegen die AGB verstoßen oder als unangemessen angesehen werden.

8.11 Im Falle eines Verdachts auf Betrug oder Missbrauch der Software ist IDEXX berechtigt, die entsprechenden Daten, Kundeninhalte und die Patientenverwaltungsdaten des Kunden den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stimmt zu, dass er alle Risiken, die mit der Nutzung von Kundeninhalten verbunden sind, bewerten und tragen muss, einschließlich dem Vertrauen auf die Korrektheit, Vollständigkeit oder Nützlichkeit dieser Inhalte. In diesem Zusammenhang erkennt der Kunde an, dass er sich nicht auf von IDEXX erstellte oder an IDEXX übermittelte Inhalte, einschließlich und ohne Einschränkung der in der Software enthaltenen Informationen, verlassen darf.


Artikel 9: Dienstleistung für Informationszwecke

Allgemeine Informationen in Bezug auf verschiedene Krankheitsbilder und deren Behandlung können in Teilen der Software enthalten sein. Diese Informationen werden nur zu Informationszwecken und zu Ihrem allgemeinen Interesse bereitgestellt. Sie sind nicht als Ersatz für die Beratung durch eine qualifizierte Fachperson gedacht. Sie sollten die hierin enthaltenen Informationen nicht zur Diagnose oder Behandlung eines Gesundheitsproblems oder einer Erkrankung verwenden. Nichts, was in der Software enthalten ist, sollte als Beratung oder Empfehlung ausgelegt werden, und die Software sollte in keiner Weise als Grundlage für eine Entscheidung oder Handlung herangezogen werden.


Artikel 10: Rechte an geistigem Eigentum

10.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum an der Software und der Dienstleistung stehen ausschließlich IDEXX oder ihren Lizenzgebern zu. Der Kunde erwirbt während der Laufzeit des Vertrages nur ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software und/oder der Dienstleistung zu den Bedingungen dieser AGB.

10.2 Dem Kunden ist es untersagt, Kopien der Software, der Dienstleistungen oder anderer von IDEXX zur Verfügung gestellter Materialien anzufertigen.

10.3 Der Kunde behält alle Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an den Kundeninhalten. Der Kunde gewährt IDEXX hiermit das Recht, (a) die Kundeninhalte zu hosten, zu nutzen, zu extrahieren, zu verarbeiten, anzuzeigen und zu übertragen, um die Dienstleistungen gemäß und in Übereinstimmung mit diesen AGB und der Bestellung zu erbringen; (b) die Kundeninhalte für die internen Geschäftszwecke von IDEXX zu nutzen; (c) für andere Zwecke, denen der Kunde von Zeit zu Zeit schriftlich zustimmt.

10.4 Ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrages ist IDEXX in ihrerer Eigenschaft als Datenverantwortlicher berechtigt, statistische Daten und andere Informationen einschließlich Personenbezogene Daten in Bezug auf die Leistungsfähigkeit, den Betrieb und die Nutzung der Software und der Dienstleistungen zusammenzustellen und Daten aus der Software und den Dienstleistungen in aggregierter und anonymisierter Form für das Betriebsmanagement, die Sicherheit oder für Forschungs- und Entwicklungszwecke oder zur Durchführung statistischer Analysen zu verwenden (zusammen die „Dienstleistungsdaten“). IDEXX hat das Recht, solche Dienstleistungsdaten öffentlich zugänglich zu machen, sofern sie keine Kundeninhalte beinhalten. IDEXX ist Eigentümerin aller Rechte, Titel und Anteile, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte an diesen Dienstleistungsdaten.

10.5 IDEXX ist berechtigt, alle technischen Maßnahmen zu ergreifen, die sie für geeignet hält, um die Software oder die Dienstleistungen zu schützen. Wenn IDEXX die Software und/oder die Dienstleistung in irgendeiner Form durch technischen Schutz oder auf andere Weise gesichert hat, darf der Kunde die von IDEXX in die Software und/oder die Dienstleistung eingesetzte Sicherung nicht vermeiden, außer Kraft setzen, umgehen, entfernen oder auf andere Weise verändern.


Artikel 11: Datenschutz

11.1 Bei der Nutzung der Software muss der Kunde personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeiten.

11.2 IDEXX verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten und hat eine Datenschutzrichtlinie verabschiedet, in der die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die IDEXX als Datenverantwortlicher handelt, dargelegt ist. Die Datenschutzrichtlinie kann unter www.idexx.com eingesehen werden. Darüber hinaus fungiert IDEXX als Datenverarbeiter für die Verarbeitungstätigkeiten, die sie über die Dienste im Namen und auf Anweisung der Nutzer durchführt. Wenn Sie einem der Datenschutzgesetze unterliegen, sind unsere Verarbeitungstätigkeiten in der Datenverarbeitungsvereinbarung und dem Anhang zur Datenverarbeitungsvereinbarung für die entsprechende Software beschrieben und unterliegen diesen. Die Datenverarbeitungsvereinbarung ist Bestandteil dieser AGB in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

11.3 IDEXX gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter, außer in einem aggregierten, anonymisierten Format und außer wie in der IDEXX-Datenschutzrichtlinie vorgesehen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. IDEXX wird aggregierte anonymisierte Persönliche Daten, die über die Software zur Verfügung gestellt werden, zur Durchführung von Marktanalysen verwenden, um die Bedürfnisse der Kunden zu antizipieren, Know-how zu gewinnen, das Tierarztpraxen im Allgemeinen zugute kommt, und um professionelle Dienstleistungen und medizinische Schulungen für die Veterinärindustrie anzubieten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche aggregierten anonymisierten personenbezogenen Daten und alle nicht personenbezogenen Daten, die von IDEXX über die Software gespeichert, ausgetauscht oder verarbeitet werden, ohne vorherige Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben werden können. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass IDEXX zusammengefasste anonymisierte personenbezogene Daten nach Beendigung der Nutzung der Software durch den Kunden weiter verwenden darf.


Artikel 12: Software-Gewährleistung

12.1 IDEXX gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen, nachdem der Zugriff auf die Software gewährt wurde, im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den auf der IDEXX- Internetseite veröffentlichten Funktionen funktioniert.

12.2 IDEXX übernimmt keine Gewährleistung für den ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb ihrer Software. IDEXX übernimmt keine Gewährleistung für Produkte von Drittanbietern, wie z.B. Nicht- IDEXX-Software, die alle auf einer wie ist“-Basis zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, IDEXX hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. IDEXX übernimmt keine Gewährleistung für Software-Patches, Updates, Upgrades, Modifikationen oder andere Erweiterungen, die von IDEXX über den ursprünglichen Gewährleistungszeitraum für die Software hinaus zur Verfügung gestellt werden.

12.3 Jeder „Open Source Code“ oder jede „kostenlose Software“ von Drittanbietern, die in der IDEXX- Software enthalten ist, unterliegt dem Urheberrecht dieser Drittanbieter; im Namen dieser Lizenzgeber übernimmt IDEXX keine Gewährleistung und IDEXX schließt jegliche Haftung in Bezug auf diese Software aus.


Artikel 13: Haftungsbeschränkung

13.1 IDEXX haftet für unmittelbare Schäden, die sich aus der Software und den Dienstleistungen ergeben, nur insoweit, als diese Schäden nachgewiesen und von einem unabhängigen Dritten bestätigt wurden. Diese unabhängige Drittpartei wird in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien ernannt. In keinem Fall jedoch darf die Gesamtentschädigung für direkte Schäden 15.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) übersteigen. Die Gesamthaftung von IDEXX für Schäden aufgrund von Tod oder Körperverletzung oder für Sachschäden übersteigt in keinem Fall 50.000 Euro pro schadensverursachendes Ereignis, wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse ein Ereignis darstellt. Die Haftung von IDEXX ist bei jedem Ereignis auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die Software oder die Dienstleistungen bezahlt hat. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und ein Vorsatz ist auf und nach geltendem Recht beschränkt.

13.2 IDEXX oder ihre Lizenzgeber haften nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, entgangene Nutzung oder entgangene Möglichkeiten, oder für besondere, beiläufig entstandene, indirekte, exemplarische, strafbare oder Mehrfachschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Störungen, Verlust des Firmenwerts, Vertrags- oder Geschäftsunterbrechungen, die sich aus der Nichterbringung der Software oder der Dienstleistungen oder aus dem Versagen oder der Verzögerung bei der Bereitstellung der Software und der Dienstleistungen ergeben, unabhängig davon, ob diese auf einer Gewährleistung, einer Vereinbarung, einer unerlaubten Handlung oder auf anderer Grundlage beruhen, selbst wenn IDEXX über die Möglichkeit des Entstehens solcher Schäden oder Verluste informiert wurde. IDEXX haftet nicht für die Nichterfüllung des Vertrages aufgrund aller Umstände, die auf höhere Gewalt im Sinne dieser AGB zurückzuführen sind.

13.3 Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für angebliche, anderweitig an ihn zu zahlende Schäden, es sei denn, der Kunde teilt IDEXX diese Schäden innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem diese angeblichen Schäden aufgetreten sind, schriftlich mit.

13.4 Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält IDEXX, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter jederzeit in vollem Umfang schadlos gegen jegliche Verluste (einschließlich angemessener Rechtskosten und Auslagen) oder Haftungen, die den Entschädigungsberechtigten aus (i) einem Verstoß des Kunden oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer gegen die Bedingungen des Vertrags; (ii) einem vorsätzlichen, unrechtmäßigen oder fahrlässigen Handeln oder Unterlassen seitens des Kunden oder seiner Nutzer entstehen.


Artikel 14: Geheimhaltung

14.1 Die Parteien halten alle Informationen, die als geschützte und nicht öffentliche Materialien, Daten, Berichte, Pläne, Aufzeichnungen und andere Informationen, die von der offenlegenden Partei als vertrauliche Informationen eingestuft wurden, vertraulich und die empfangende Partei wird diese vertraulichen Informationen nur für den in dem Vertrag angegebenen Zweck verwenden (die „vertraulichen Informationen“). Die Parteien werden sich in angemessener Weise bemühen, die vertraulichen Informationen der anderen Partei mitder gleichen Sorgfalt, jedoch nicht weniger als einer angemessenen Sorgfalt, zu schützen, um die unbefugte Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu verhindern, wie IDEXX seine eigenen vertraulichen Informationen schützt.

14.2 Sollte IDEXX zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch eine Vorladung, eine Anfrage einer Regierungsbehörde oder einer Behörde der Europäischen Union aufgefordert werden oder anderweitig aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften zur Offenlegung verpflichtet sein, wird IDEXX den Kunden, soweit gesetzlich zulässig, davon in Kenntnis setzen. Für den Fall, dass IDEXX auf ein Rechtsverfahren bezüglich der Software oder der Dienstleistungen für den Kunden zu reagieren hat, wird der Kunde IDEXX alle Kosten und Gebühren, die nicht auf die Kosten für das an der Reaktion auf ein solches Rechtsverfahren beteiligte Personal beschränkt sind, erstatten.

14.3 Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IDEXX den Namen IDEXX nicht zu verwenden, zu veröffentlichen oder auf IDEXX zu verweisen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Inhalt des Vertrags. Der Kunde wird jegliche Kommunikation unterlassen, die dem Ruf von IDEXX schaden könnte.

14.4 Der Kunde und IDEXX werden die spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bestellung oder andere mit IDEXX getroffene Vereinbarungen, einschließlich der Preis- und Rabattbedingungen, oder andere Informationen, die sich auf IDEXX beziehen und vertraulicher Natur sind, nicht offenlegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technisches oder kommerzielles Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Verfahren, Pläne, Produktpaletten, Dienstleistungen, Preise, Marktchancen, Kunden, Initiativen, außer wenn dies durch geltende Sicherheiten oder andere Gesetze, Regeln oder Vorschriften oder durch die Anordnung eines zuständigen Gerichts erforderlich ist.


Artikel 15: Höhere Gewalt

IDEXX ist nicht verantwortlich für die Nichterfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf einen Umstand zurückzuführen ist, der sich der Kontrolle von IDEXX entzieht, d. h. auf höhere Gewalt. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Störungen oder Mängel der Telekommunikationsinfrastruktur einschließlich des World Wide Web (Internet), Computerviren, bürgerliche Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Staus, Streiks, Aussperrungen, Betriebsunterbrechungen, Versorgungsstockung, Feuer, Überschwemmung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht.


Artikel 16: Anwendbares Recht und Streitbeilegung

16.1 Alle Streitigkeiten (ob aus dem Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig), die sich aus diesen AGB oder dem Vertrag ergeben, werden ausschließlich nach niederländischem Recht geregelt und ausgelegt, unter Ausschluss von Kollisionsnormen und Rechtswahlgrundsätzen, die anders lauten würden. IDEXX und der Kunde schließen die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich aus.

16.2 Die Parteien vereinbaren unwiderruflich und bedingungslos, dass alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, endgültig vor einem zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, entschieden werden.


Artikel 17: Allgemeines

17.1 Der Kunde wird den Vertrag oder einen Teil davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IDEXX abtreten.

17.2 Die Gültigkeit der Bestimmungen dieser AGBs wird nicht berührt, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs für rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder gegen das Gesetz oder die öffentliche Ordnung verstoßend erklärt werden. Werden infolge einer Erklärung Rechte oder Pflichten einer Partei wesentlich berührt, treffen sich die Parteien und verhandeln in gutem Glauben, um eine Änderung der betroffenen Bestimmung(en) dieser AGB in einer Weise zu erreichen, die dem Sinn und Zweck dieser AGB am nächsten und genauesten entspricht.

17.3 Der Vertrag begründet weder eine Partnerschaft zwischen IDEXX und dem Kunden, noch stellt er die Ernennung von IDEXX als Vertreter des Kunden dar.

17.4 IDEXX kann diese AGB von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern. Die Änderungen treten dreißig (30) Tage nach dem Datum in Kraft, an dem IDEXX den Kunden auf elektronischem Wege über diese Änderungen informiert. Die aktualisierten AGBs werden auch auf der IDEXX-Internetseite veröffentlicht. Die Nutzung der Software oder der Dienstleistungen durch den Kunden zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Ablauf der dreißig (30) Tage ab dem Datum der elektronischen Mitteilung an den Kunden bestätigt die ausdrückliche Annahme und Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB. Die neuen AGBs werden den neuen verbindlichen Vertrag zwischen den Parteien bilden.